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Pakistan streicht Selbstbestimmungsgesetz für Transmenschen

Die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen in Pakistan werden eingeschränkt. Ein Gericht kippt ein Gesetz - die Begründung: es sei nicht islamkonform.

Transmann
Ein pakistanischer Transmann in Lahore. Neben Belästigung kommt es auch immer wieder zu Fällen von Tötung und Verschleppung. Foto: K.M. Chaudary
Ein pakistanischer Transmann in Lahore. Neben Belästigung kommt es auch immer wieder zu Fällen von Tötung und Verschleppung.
Foto: K.M. Chaudary

In Pakistan dürfen transgeschlechtliche Menschen ihr offizielles Geschlecht künftig nicht mehr selbst wählen. Das entschied ein Gericht in dem südasiatischen Land.

Das bisher geltende Gesetz sei nicht vereinbar mit den Empfehlungen des Islam, sagte ein Sprecher am Gericht der Deutschen Presse-Agentur. Seit 2018 durften Transmenschen in Pakistan selbst bestimmen, ob sie sich offiziell als männlich, weiblich oder als sogenanntes drittes Geschlecht eintragen lassen.

Das 2018 eingeführte Gesetz hatte für viel Gegenwind aus der konservativ-muslimischen Gesellschaft gesorgt. Die Transgender-Gemeinschaft wolle nun wiederum gegen seine Streichung vorgehen und Berufung beim Obersten Gericht einlegen. »Wir lehnen die heutige Entscheidung ab«, sagte Aktivistin Nayyab Ali der dpa.

Transgender in Pakistan leben oft am Rande der Gesellschaft

Als Transmenschen werden Personen bezeichnet, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. In Pakistan werden dazu auch jene Menschen gezählt, die mit einem Körper geboren wurden, der nicht eindeutig männlich oder weiblich ist. Das Gesetz verbietet ihre Diskriminierung - dennoch leben Transgender in Pakistan oft am Rande der Gesellschaft. Neben Belästigung kommt es auch immer wieder zu Fällen von Tötung und Verschleppung.

Im Januar dieses Jahres führte Sindh als erste Provinz Pakistans eine Quote für transgeschlechtliche Menschen in Lokalregierungen ein. Im September vergangenen Jahres rief Pakistan eine Telefon-Hotline ins Leben, bei der sich transgeschlechtliche Menschen im Falle einer Belästigung melden können.

© dpa-infocom, dpa:230519-99-748530/2