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»Osama, der Deutsche« wegen Anschlagsabsichten in U-Haft

Als IS-Terrorist saß der 29-Jährige bereits mehrere Jahre in Haft. Jetzt gibt es einen neuen Verdacht gegen »Osama, den Deutschen«: Er soll sich zu einem anti-israelischen Anschlag bereiterklärt haben.

Festnahme
Die Polizei arbeitet in einem Haus in Duisburg. Spezialkräfte der Polizei haben einen Mann festgenommen. Nach Berichten von »Spiegel« und »Bild« soll es sich um einen Terrorverdächtigen handeln. Foto: M. Weber/DPA
Die Polizei arbeitet in einem Haus in Duisburg. Spezialkräfte der Polizei haben einen Mann festgenommen. Nach Berichten von »Spiegel« und »Bild« soll es sich um einen Terrorverdächtigen handeln.
Foto: M. Weber/DPA

Mehrere Sprengladungen detonieren, als Spezialeinheiten am Dienstag in Duisburg eine Wohnung stürmen. Die demolierte Wohnungstür zeugt später von einem robusten Einsatz. Der galt einem 29-jährigen Mann, der kurz darauf abgeführt wird. Der 29-Jährige soll sich gegenüber einem Chatpartner in Syrien bereit erklärt haben, einen islamistisch motivierten Anschlag zu begehen.

Der 29-Jährige ist für die Sicherheitsbehörden kein Unbekannter: Im Turban erschien er Ende 2016 auf der Anklagebank des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, zeigte sich zunächst wenig kooperativ, legte später aber ein Geständnis ab: »Osama, der Deutsche« ist als IS-Terrorist bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden und hat seine Zeit im Gefängnis abgesessen.

Mögliches Anschlagsziel: eine pro-israelische Demo

Seit Mittwoch ist er wieder in Untersuchungshaft. Das Duisburger Amtsgericht bestätigte den dringenden Tatverdacht und erließ einen entsprechenden Haftbefehl gegen ihn, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.

Mögliches Anschlagsziel sei demnach eine pro-israelische Demonstration gewesen. Dies könne im Fall einer Verurteilung als Versuch der Beteiligung an einem Mord mit 3 bis 15 Jahren Haft geahndet werden.

»Es gab Hinweise, dass dieser Mann einen Anschlag plant«, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zuvor bereits bekannt gegeben. Bei einer ersten Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Datenträger seien weitere Anhaltspunkte entdeckt worden. Über 50 Polizisten seien im Einsatz gewesen, darunter auch Spezialeinheiten.

Dass es wohl ein ausländischer Geheimdienst war, der zuerst auf die Terrorabsichten hinwies, kommentierte Reul so: »Die internationale Zusammenarbeit funktioniert.« Sicherheitsbehörden zufolge gibt es Hinweise, nach denen der 29-Jährige mit einem Lastwagen in eine »israelische Veranstaltung« fahren wollte. In den Polizeieinsatz in Duisburg war auch die gemeinsame Terrorabwehrzentrale des Bundes und der Länder involviert.

Propaganda-Videos mit Kalaschnikow und Machete

Als martialischer IS-Kämpfer war der 29-Jährige schon vor Jahren in diversen Propagandavideos aufgetaucht. Ob er tatsächlich in Syrien an Kämpfen teilnahm, blieb aber unklar.

Der aus Bielefeld stammende Mann wurde dennoch am 6. April 2017 als IS-Terrorist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben.

Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen. Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.

Er hatte damals gestanden und eingeräumt, sich mit dem IS identifiziert zu haben. Unter dem Kampfnamen »Osama al-Almani« (Osama, der Deutsche) war er im Internet in Videos aufgetaucht, teilweise vermummt, mit Kalaschnikow-Sturmgewehr und Machete.

Auf seinem Facebook-Account hatte er dazu aufgerufen, »Ungläubige mit gut geplanten Märtyreraktionen zu zerbomben« und IS-Sympathisanten in Deutschland aufgefordert, Anschläge zu begehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Ein besonders makabres Video zeigte ihn, wie er in Syrien die Leiche eines Enthaupteten verspottet, ihr den Puls fühlt (»Was fehlt ihm denn?«).

Anwalt: Mandant nahm erfolgreich an Aussteigerprogramm teil

Rechtsanwalt Mutlu Günal hatte der dpa vor der Anhörung beim Haftrichter gesagt, er habe mit seinem Mandanten telefoniert: »Er möchte sich derzeit auf mein Anraten schweigend verteidigen und steht für eine Vernehmung nicht zur Verfügung.«

Sein Mandant habe an einem Aussteigerprogramm teilgenommen. Der Erfolg sei ihm damals ausdrücklich bescheinigt worden. Nach der Haftentlassung sei er berufstätig gewesen, hieß es aus Sicherheitskreisen, habe dann aber seinen Job verloren.

© dpa-infocom, dpa:231024-99-687648/19