In der Türkei haben mehrere Oppositionsparteien Einspruch gegen eine erneute Kandidatur von Präsident Recep Tayyip Erdogan bei der Wahlbehörde eingelegt. Diese sei verfassungswidrig, weil er bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei, teilte die Oppositionspartei Deva mit.
In der Türkei wird seit langem diskutiert, ob Erdogan qua Verfassung noch ein weiteres Mal antreten darf. Am 14. Mai finden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt.
Wahlen wurden via Präsidialdekret angeordnet
Die Opposition argumentiert, dass Erdogan - der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde - der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt. Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet.
Der Kandidatur Erdogans stehe nichts im Weg, wiederholte der Sprecher der AKP-Partei, Ömer Celik, am Dienstag. Erdogan ist 2018 nach einer Verfassungsänderung als erster Präsident in einem neuen Präsidialsystem gewählt worden - nach Auffassung der Regierung zählen vorherige Amtszeiten nicht. Verfassungsrechtler sind geteilter Meinung, ob eine erneute Kandidatur möglich ist oder nicht.
Vor der Deva-Partei hatte unter anderem bereits die Iyi-Partei die Wahlbehörde aufgefordert, Erdogan von der vorläufigen Kandidatenliste zu nehmen. Am 31. März soll im Staatsanzeiger die endgültige Liste veröffentlicht werden.
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