Nordrhein-Westfalens Familienministerin Josefine Paul (Grüne) wirbt für ein Bundesgesetz zum Recht auf Stillen in der Öffentlichkeit. »Wir werben beim Bund dafür, hier entsprechend tätig zu werden«, sagte Paul der »Rheinischen Post«. »In jedem Fall würde eine gesetzliche Klarstellung Müttern den Rücken stärken und deutlich machen, dass das Stillen von Kindern ein Grundrecht und gesellschaftlich erwünscht ist.«
Auch bisher ist Stillen in der Öffentlichkeit nicht verboten, aber es kommt immer wieder zu Kontroversen, etwa wenn es um das Stillen in Gaststätten geht. Ein Gutachten des Bundestags von 2016 kommt zu dem Schluss, dass das Stillen in der Öffentlichkeit grundsätzlich zulässig ist. Damit sei auch das Stillen in Gaststätten rechtlich zunächst unbedenklich. Es sei allerdings auch das Hausrecht des Gastwirtes zu beachten.
Paul argumentierte, dass es zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft gehöre, »dass es Müttern möglich sein muss, in der Öffentlichkeit ihre Kinder zu stillen«. Bislang gibt es kein Gesetz, das sich speziell mit dem Stillen von Babys in der Öffentlichkeit befasst.
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