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Nordirak: Bundesregierung verurteilt Angriff auf Zivilisten

Bei einem Artilleriebeschuss im Nordirak gibt es viele Verletzte, acht Menschen sterben. Die Behörden machen die Türkei verantwortlich. Die Bundesregierung fordert umgehende Aufklärung.

Tote und Verletzte nach Artilleriebeschuss
Ein Sanitäter transportiert die Leiche eines Opfers nach einem Artilleriebeschuss in einem Touristenort im Nordirak ab. Foto: Ismael Adnan
Ein Sanitäter transportiert die Leiche eines Opfers nach einem Artilleriebeschuss in einem Touristenort im Nordirak ab.
Foto: Ismael Adnan

Die Bundesregierung hat eine Aufklärung des tödlichen Artillerieangriffs auf Zivilisten im Nordirak gefordert. Die Bundesregierung verurteile den Angriff auf zivile Ziele in der Provinz Dohuk, bei dem mehrere Menschen starben und weitere verletzt wurden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Donnerstag in Berlin. »Angriffe auf Zivilisten sind vollkommen inakzeptabel, ihr Schutz muss unter allen Umständen höchste Priorität haben.«

Die Umstände des Angriffs und die Verantwortung dafür müssten »dringend aufgeklärt werden«, forderte er. Die Bundesregierung messe dem Respekt für staatliche Souveränität Iraks und der Achtung des Völkerrechts größte Bedeutung bei. »Wir werden Irak, einschließlich der Region Kurdistan-Irak insbesondere in Sicherheitsbelangen und der Stabilisierung des Landes weiterhin unterstützen«, sagte der Sprecher.

Acht Menschen starben

Am Mittwoch wurden in einer Touristenregion im Nordirak acht Menschen durch Artilleriebeschuss getötet und 26 weitere verletzt. Die Behörden in der Region Dohuk machten das Nachbarland Türkei für den Beschuss verantwortlich. Ankara wies den Vorwurf zurück. Den kurdischen Angaben zufolge traf der Beschuss eine große Gruppe irakischer Touristen, die sich zum Zeitpunkt in der Region aufhielten.

Gleichzeitig sollen aber auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK in dem beliebten Ausflugsort gewesen sein. Ankara geht in der Region regelmäßig mit Militäroffensiven gegen die auch in den USA und Europa als Terrororganisation geltende PKK vor.

© dpa-infocom, dpa:220721-99-103923/2