Logo
Aktuell Inland

Noch kein Effekt des Migrationsabkommens mit Indien

Wenn es um Herkunftsstaaten geht, die bei der Rücknahme ausreisepflichtiger Staatsbürger aus Deutschland blockieren oder verzögern, verweist die Bundesregierung gerne auf die geplanten Migrationsabkommen. Ob die helfen, muss sich aber erst noch zeigen.

Abschiebung
Abschiebung eines Afghanen vom Flughafen Leipzig-Halle (Archivbild). Foto: Michael Kappeler
Abschiebung eines Afghanen vom Flughafen Leipzig-Halle (Archivbild).
Foto: Michael Kappeler

Die Unterzeichnung eines Migrationsabkommens mit Indien am 5. Dezember hat in den ersten Monaten noch keinen erkennbaren Effekt auf die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland nach Indien gehabt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Alexander Throm, hervorgeht, gab es von Anfang Dezember bis Ende März 13 Rückführungen in das bevölkerungsreiche südasiatische Land.

Zur Unterzeichnung des Abkommens hatte die Bundesregierung mitgeteilt, in Deutschland lebten knapp über 200.000 indische Staatsangehörige; der ganz überwiegende Teil davon mit regulärem Aufenthaltstitel. Gleichzeitig hielten sich über 5000 indische Staatsangehörige rechtswidrig in Deutschland auf. Wie die Bundesregierung auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Throm auflistete, wurden 2019 aus Deutschland 176 Menschen nach Indien abgeschoben. Im Jahr 2022 zählten die Behörden 52 Abschiebungen dorthin.

Nur wenige Inder sind ausreisepflichtig

»Kaum schließt die Bundesregierung ein Migrationsabkommen mit Indien, gehen die Rückführungszahlen in dieses Land zurück«, kommentierte der CDU-Politiker die vom Bundesinnenministerium gelieferten Daten. Solche Abkommen seien »eben nicht das Wundermittel, wie die Ampel seit Monaten behauptet«. Entscheidender sei, dass die Bundesregierung den Druck auf unkooperative Staaten erhöhe, damit diese ihrer Pflicht, Staatsbürger zurückzunehmen, nachkämen.

Im Vergleich zu Herkunftsstaaten wie Irak oder Serbien ist die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer aus Indien relativ gering. In zwei Bundesländern stammt allerdings ein relativ gesehen großer Anteil der dort lebenden Ausreisepflichtigen aus Indien. Wie aus einer früheren Antwort der Regierung auf eine Frage der Linksfraktion hervorgeht, waren 2022 laut Ausländerzentralregister 825 ausreisepflichtige indische Staatsbürger in Sachsen-Anhalt ansässig, in Sachsen waren 976 Inder als ausreisepflichtig registriert.

Aus Deutschland waren im vergangenen Jahr insgesamt 12.945 Ausländer abgeschoben worden, etwas mehr als im Jahr 2021, das noch stark durch die Corona-Reisebeschränkungen geprägt gewesen war. 2019, vor Beginn der Pandemie, hatte die Zahl mit mehr als 22.000 Abschiebungen noch deutlich höher gelegen.

Gespräche mit weiteren Ländern

Das Abkommen mit Indien ist die erste umfassende Vereinbarung dieser Art. Es soll sowohl die Einreise von Fachkräften, Studenten und Auszubildenden als auch Rückführungen erleichtern. Es wurde rund zwei Monate vor dem Amtsantritt von Joachim Stamp als Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen geschlossen. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage mitteilte, sieht der Haushalt 2023 für die neu geschaffene Aufgabe insgesamt elf Stellen in Bonn und Berlin vor. Der Aufbau des Teams werde in den kommenden Wochen abgeschlossen, hieß es.

Auf die Frage, mit welchen Staaten der neue Bevollmächtigte aktuell in Verhandlungen stehe, sagte der Sprecher, Stamp sei »mit verschiedenen Ländern in vertraulichen Gesprächen«. In einer Debatte im Bundestag zur Flüchtlingspolitik hatte die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel am Freitag gesagt, Stamp werde künftig dafür sorgen, dass Herkunftsländer Ausreisepflichtige wieder aufnähmen.

© dpa-infocom, dpa:230429-99-496137/2