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Neuregelungen in Straßenverkehrsordnung treten in Kraft

Parkzonen oder Tempo-30-Zonen können Kommunen nicht einfach so anordnen. Mit Inkrafttreten einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wird das für sie jetzt einfacher.

Änderungen der StVO: Tempo-30-Zonen werden einfacher möglich.
Etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen wird es für Kommunen leichter, Tempo 30 anzuordnen. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/DPA
Etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen wird es für Kommunen leichter, Tempo 30 anzuordnen. (Archivbild)
Foto: Andreas Arnold/DPA

BERLIN. Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort künftig leichter eingerichtet werden. Zum Schutz vor Auffahrunfällen kommen außerdem strengere Vorgaben für Laster. Das sehen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht vor, die an diesem Freitag in Kraft treten. Entsprechende Änderungen der Straßenverkehrs- und der Bußgeldkatalogverordnung hatten im Juli den Bundesrat passiert. An diesem Donnerstag wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten damit am darauffolgenden Tag in Kraft.

Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums teilte mit, Länder und Kommunen könnten künftig flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren. Die Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 innerorts bleibe. Tempo 30 werde dort ermöglicht, wo dies effektiv mehr Sicherheit bringe, etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist bisher an strengere Voraussetzungen geknüpft. »Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es nicht geben«, betonte die Sprecherin. (dpa)