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Nach Putin-Haftbefehl: Russland fahndet nach IStGH-Richterin

Russland geht gegen Tomoko Akane vor und schreibt sie polizeilich zur Suche aus. Sie gehörte zum Team, das Haftbefehl gegen Kremlchef Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine erließ.

Tomoko Akane
Seit 2018 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag: Tomoko Akane. Foto: Koen Van Weel/DPA
Seit 2018 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag: Tomoko Akane.
Foto: Koen Van Weel/DPA

Als Reaktion auf den Haftbefehl gegen Präsident Wladimir Putin hat Russland die Richterin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Tomoko Akane, auf seine Fahndungsliste gesetzt.

Das berichten russische Staatsmedien unter Berufung auf die aktuelle Fahndungsliste des Innenministeriums. Gegen welches russische Strafgesetz Akane konkret verstoßen haben soll, wurde nicht bekanntgegeben. Die Richterin gehörte zum IStGH-Team, das im März 2023 Haftbefehle gegen Putin und die russische Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen hatte wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Die Haftbefehle stehen im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verschleppung von Minderjährigen aus von Russland besetzten ukrainischen Gebieten. Moskau spricht seinerseits von Evakuierungen. Russland führt seit mehr als 17 Monaten einen Angriffskrieg gegen die benachbarte Ukraine, unterliegt nicht der IStGH-Jurisdiktion und bezeichnete die Haftbefehle als »unbedeutend«.

Zwei weitere Richter bereits im Mai auf Fahndungsliste gesetzt

Einen weiteren IStGH-Richter Salvatore Aytala und den Chefankläger des Gerichts, Karim Khan, hat Moskau wegen der Anklage schon im Mai auf die Fahndungsliste gesetzt. Die russischen Behörden werfen ihnen vor, »wissentlich eine unschuldige Person« angeklagt und einen »Angriff auf einen Vertreter einer ausländischen Regierung« vorbereitet zu haben, um die internationalen Beziehungen zu erschweren.

Gegen einen weiteren Richter, Sergio Gerardo Ugalde Godinez, wird nach Angaben russischer Behörden derzeit noch ermittelt. Nach russischem Gesetz droht den in Abwesenheit Angeklagten bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Jahren. Vom IStGH im niederländischen Den Haag gab es zunächst keine Reaktion.

© dpa-infocom, dpa:230727-99-555049/3