Logo
Aktuell Ausland

»Mug Shots«: Wenn Angeklagte vor der Kamera stehen

Der »mug shot« vom früheren US-Präsidenten Donald Trump geht regelrecht viral. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff und wie wird damit Geld gemacht?

Mug Shot
Dieses Polizeifoto oder auch »mug shot« zeigt John Eastman, einen ehemaligen Anwalt des US-Präsidenten Trump. Foto: Uncredited/DPA
Dieses Polizeifoto oder auch »mug shot« zeigt John Eastman, einen ehemaligen Anwalt des US-Präsidenten Trump.
Foto: Uncredited/DPA

Es ist längst nicht mehr überall die Regel: das Polizeifoto des Angeklagten, im amerikanischen »mug shot« genannt. Aber in Georgia sind Fotos zur Identifizierung von Verdächtigen vom Gesetz vorgeschrieben.

Hier muss sich der frühere US-Präsident Donald Trump wegen des Versuchs der Wahlbeeinflussung vor Gericht verantworten. Und der zuständige Sheriff hatte schon im Vorfeld betont: Er wird nicht anders behandelt als andere.

Digitale Industrie

Wörtlich übersetzt heißt »mug shot« Gesichtsaufnahme. Der Begriff setzt sich aus den Slang-Wörtern »mug« für Gesicht, aber auch Fresse oder Visage, und »shot« für Schnappschuss oder Aufnahme zusammen. Dem Wörterbuch Merriam Webster zufolge wurde die Bezeichnung erstmals 1950 in diesem Sinne verwendet.

Für die Polizeiaufnahmen, die zur der zweifelsfreien Identifizierung dienen sollten, mussten die Verhafteten in der Vergangenheit auch oft Tafeln mit ihren persönlichen Daten in die Kamera halten. Im Zeitalter digitaler Fotografie sind diese in den Metadaten festgehalten.

In den USA hat sich in den letzten Jahren rund um die Polizeifotos eine digitale Industrie entwickelt. Während früher die meisten Polizeiaufnahmen in Akten verstaubten und nur bei besonders spektakulären Fällen ihren Weg in die Medien fanden, füllen die Bilder heute kommerzielle Webseiten.

Dafür werden die Fahndungsfotos automatisiert von Behördenseiten abgegriffen und veröffentlicht. Das Geschäftsmodell: mit dem Gruselfaktor angeblicher Verbrecher-Visagen Internet-Traffic schaffen und Werbeflächen verkaufen. Oder sich dafür bezahlen lassen, das fragliche Foto von dieser Seite zu entfernen. Allein: Das Internet vergisst nichts.

© dpa-infocom, dpa:230825-99-956013/2