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Ministerium prüft Einführung von Überkreuz-Nierenspenden

Ein entsprechendes Gesetz würde es zwei geeigneten Spender-Empfänger-Paaren ermöglichen, die gespendeten Organe untereinander zu tauschen. Bislang ist das nicht erlaubt.

Nierenspenden
Im Transplantationszentrum am Leipziger Universitätsklinikum wird eine Niere beim Empfänger transplantiert. Foto: Waltraud Grubitzsch
Im Transplantationszentrum am Leipziger Universitätsklinikum wird eine Niere beim Empfänger transplantiert.
Foto: Waltraud Grubitzsch

Das Bundesgesundheitsministerium erwägt einem Medienbericht zufolge die Ausweitung der Möglichkeit von Lebend-Nierenspenden. Bislang erlaubt der Gesetzgeber solche Spenden nur zwischen Menschen, die eine persönliche Bindung haben.

Das Ministerium prüfe derzeit »die Voraussetzungen einer Novellierung der Lebendspende im Hinblick auf die Erweiterung des Spenderkreises im Sinne der Einführung der Überkreuz-Nierenlebendspende«, zitierte die »Welt« einen Sprecher des Ressorts.

Diese Möglichkeit wird schon länger diskutiert. Davon könnten Menschen profitieren, die zwar einen Angehörigen oder Partner haben, der ihnen eine Niere spenden würde, bei denen eine Transplantation jedoch aufgrund von Unverträglichkeiten scheitern würde. Unter dem Begriff Überkreuz-Spende wird verstanden, dass zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschen dürfen. Zu diesem Thema ist heute auch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt.

Keinen Druck auf Angehörige aufbauen

In Vorbereitung einer Gesetzesänderung würden derzeit von der Fachabteilung des Gesundheitsministeriums Gespräche mit Expertinnen und Experten aus Medizin und Rechtswissenschaften sowie mit Betroffenenverbänden geführt, sagte der Sprecher weiter.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Kathrin Helling-Plahr sagte der »Welt«: »Für mich ist zentral, dass kein besonderes Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger mehr bestehen muss, wenn eine Überkreuz-Lebendspende zwischen zwei Paaren erfolgt.« Es gehe darum, dass das Leben zweier Menschen gerettet werden könne. Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther warnte dagegen: »Gesetz und Praxis müssen verhindern, dass Druck auf Angehörige oder Dritte aufgebaut wird.« Die postmortale Organspende habe zu Recht Vorrang vor der Lebendspende, weil die Entnahme von Organen zu Lebzeiten mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden sei.

Druck machte der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger: Neben einem konkreten Gesetzentwurf müsse das Ministerium bereits jetzt die organisatorisch-technischen Voraussetzungen dafür schaffen, sagte er der »Welt«. Dazu gehöre insbesondere der Aufbau eines Datenpools und eines Algorithmus, der die medizinisch passenden Überkreuz-Paare eruiert.

© dpa-infocom, dpa:230426-99-449140/3