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Ministerium bleibt bei Elterngeld-Aus für hohe Einkommen

Das Familienministerium verweist darauf, man habe unter all den schlechten möglichen Kürzungsvarianten beim Elterngeld die am wenigsten schlechte Variante gewählt. Dabei soll es bleiben.

Elterngeld-Kürzung
Nsch dem Vorschlag des Familienministeriums soll Elterngeld künftig nur noch Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Foto: Peter Kneffel/DPA
Nsch dem Vorschlag des Familienministeriums soll Elterngeld künftig nur noch Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben.
Foto: Peter Kneffel/DPA

Das Bundesfamilienministerium bleibt bei dem Plan, das Elterngeld für Vielverdiener zu streichen. »Unser Vorschlag ist klar, an dem halten wir auch fest«, sagte ein Sprecher in Berlin. Man habe versucht »hier nicht mit dem Rasenmäher rüberzugehen«, sondern einen sozialverträglichen Vorschlag zu machen.

Es geht um das von der Ampel-Regierung im August auf den Weg gebrachte Haushaltsfinanzierungsgesetz, das Ausgabenkürzungen in verschiedenen Bereichen vorsieht, unter anderem beim Elterngeld. Es soll künftig nur noch Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Über das Gesetz berät derzeit der Bundestag.

Das von den Grünen geführte Familienministerium hatte von »strikten Sparvorgaben« von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gesprochen. Unter all den schlechten möglichen Kürzungsvarianten habe man dann die am wenigsten schlechte Variante gewählt.

Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte nun einen Alternativvorschlag vorgelegt. Er sieht unveränderte Einkommensgrenzen vor - aktuell liegen sie bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 bei Paaren. Außerdem sollen Paare demnach grundsätzlich nur noch 12 Monate lang Elterngeld bekommen anstatt wie bislang bis zu 14 Monate. Auch soll die Vorgabe entfallen, dass jedes Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen muss, um die volle Höhe auszuschöpfen.

© dpa-infocom, dpa:231018-99-610631/2