Die Gleichstellungsministerinnen und -minister der Länder wollen eine Kennzeichnungspflicht für geschönte Bilder in sozialen Netzwerken. »Die bei Social Media und in der Werbung eingesetzten Beauty-Filter prägen nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal bei Mädchen und Frauen, weil einfach nicht mehr erkennbar ist, welche Fotos sind bearbeitet und welche sind es nicht«, sagt Hamburgs Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) nach der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister in Hamburg.
»Wir sollten uns nicht von digitalen Tools vorschreiben lassen, was als schön zu gelten hat und was nicht«, sagte Fegebank. Deshalb sei die Bundesregierung mit großer Mehrheit aufgefordert worden, rechtliche Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von retuschierten Werbebildern und den Einsatz von Beauty-Filtern einzuführen.
Gelten soll die Regelung für alle kommerziell Tätigen sowie für Influencer und Influencerinnen mit hoher Reichweite. »Da geht man von circa 10 000 Followern aus«, sagte Fegebank. Betreffen soll die Neuregelung Videos oder Fotos, bei denen mit einer Bildbearbeitung Gesicht, Körper, Haut oder Haare verändert wurden, und die in sozialen Netzwerken gezeigt oder auch zu Werbezwecken zugänglich gemacht werden sollen.
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