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Minister einig bei Corona-Regeln ab 20. März

Zum 20. März sollen nach dem Willen von Bund und Ländern die allermeisten Corona-Beschränkungen wegfallen - doch welche werden zur Sicherheit noch länger gebraucht? Jetzt liegt ein Konzept vor.

Lauterbach und Buschmann
Minister unter sich: Karl Lauterbach (r.) und Marco Buschmann im Gespräch. Foto: Kay Nietfeld
Minister unter sich: Karl Lauterbach (r.) und Marco Buschmann im Gespräch.
Foto: Kay Nietfeld

BERLIN. Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage in Deutschland sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Auflagen und Schutzregeln einsetzbar sein.

Das sieht ein Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben und der im Umlaufverfahren ins Bundeskabinett kommen soll. Damit sollen nach dem von Bund und Ländern angepeilten Ende der meisten einschneidenden Alltagsbeschränkungen zum 20. März weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.

»Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen«

Lauterbach sagte im ZDF-»Morgenmagazin«: »Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen.« Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, »mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können«. Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sagte im ZDF: »Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt.«

Konkret sollen zum Eindämmen von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein Landesparlament dies beschließt. Dazu soll es die »konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage« feststellen müssen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In einer »konkret zu benennenden Gebietskörperschaft« sollen dann Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich krankmachenderen Virusvariante bestehen.

Länder sollen Schutzmaßnahmen verordnen können

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden - bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März »alle tiefgreifenderen« Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen »Basisschutz« geben soll. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft. Der von Lauterbach und Buschmann vereinbarte Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll dann auch zu weiteren Beratungen in den Bundestag kommen.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Festlegungen zum Genesenenstatus künftig wieder der Bundesgesundheitsminister selbst erlassen soll. Sie sollen dann noch vom Kabinett und vom Bundesrat bestätigt werden müssen. Damit wird eine umstrittene Änderung rückgängig gemacht, wonach Festlegungen des Robert Koch-Instituts (RKI) direkt gelten. Zudem sollen laut dem Entwurf Pflegeheime Angaben zum Anteil geimpfter Beschäftigter und Pflegebedürftiger künftig monatlich direkt an das RKI übermitteln und nicht mehr an die Gesundheitsämter. (dpa)