Eindämmung irregulärer Migration, mehr Tempo bei Planungen, Deutschlandticket: Bei ihrem mit Spannung erwarteten Spitzenreffen haben die Regierungschefs der 16 Bundesländer und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zahlreiche Beschlüsse gefasst. Ein Überblick:
Asylverfahren
Insgesamt soll die Zahl der im Wege der Fluchtmigration nach Deutschland Kommenden deutlich und nachhaltig gesenkt werden. Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, sollen zügiger als bisher abgeschlossen werden. Ziel ist, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren bei ihnen jeweils in drei Monaten abzuschließen. In allen anderen Fällen sollen die Asylverfahren regelhaft nach sechs Monaten beendet sein.
Grenzkontrollen
Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zu Polen sollen aufrechterhalten werden. Die Länder und die Bundespolizei wollen weiter eng bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität und der irregulären Einwanderung zusammenarbeiten.
Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen
Die bestehende Flüchtlingspauschale des Bundes soll ab dem nächsten Jahr zu einer von der Zahl der Schutzsuchenden abhängigen Pro-Kopf-Pauschale weiterentwickelt werden (»atmendes System«). Ab 2024 zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7500 Euro. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 soll es eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden Euro geben.
Die neue Pauschale und Anpassungen bei Leistungen für Asylbewerber würden laut dem Beschlusspapier im kommenden Jahr zu einer Entlastung bei Ländern und Kommunen von rund 3,5 Milliarden Euro führen - basierend auf den Zugangszahlen dieses Jahres.
Leistungen für Asylbewerber
Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen eingeschränkt werden. Das soll den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimieren. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden. Bis zum 31. Januar 2024 soll dafür ein Modell erarbeitet werden. Für Asylbewerber, die seit mehr als eineinhalb Jahren in Deutschland sind, sollen Leistungen eingeschränkt werden: Wenn sich ein Asylverfahren lange hinziehe, sollten nicht 18, sondern 36 Monate lang Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden. Bislang steigen die Sätze nach eineinhalb Jahren ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe - dieser Schritt soll künftig später erfolgen.
Asylverfahren in Drittstaaten
Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Geprüft werden soll, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
Kommission für Migration
Die Bundesregierung wird zu Fragen der Steuerung der Migration und der besseren Integration in Abstimmung mit den Ländern eine Kommission einrichten. Dabei sollen gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden - zum Beispiel Kirchen und Gewerkschaften sollen teilnehmen, aber auch Wissenschaftler und Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange von Asylbewerbern einsetzen.
Weitere Maßnahmen zur Migration
Intensiv sollen Gespräche zu Migrationsabkommen mit weiteren Herkunftsländern geführt werden. Der Zuzug an den europäischen Außengrenzen soll begrenzt werden und dafür das Zustandekommen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf EU-Ebene vorangetrieben werden. Flüchtlinge sollen an den Außengrenzen der EU strikt überprüft und registriert werden.
Schnellere Planung
Mehr Tempo in Planungs- und Genehmigungsverfahren soll den Bau von Windrädern, Stromtrassen, Bahnstrecken und Wohnungen beschleunigen. Bund und Länder einigten sich auf einen Beschleunigungspakt zur Verschlankung von Verfahren und zur Reduzierung von Genehmigungsverfahren. So soll etwa der Bau von Wohnungen, der Ausbau von Dachgeschossen und das Aufstellen von Mobilfunkmasten erleichtert werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von rund 100 Einzelregelungen, die das Paket umfasse.
Deutschlandticket
Zur Finanzierung des Deutschlandtickets im Nahverkehr sollen in diesem Jahr nicht verbrauchte Mittel 2024 für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei Verkehrsunternehmen eingesetzt werden können. Außerdem sollen die Verkehrsminister beauftragt werden, ein Konzept zur Durchführung des Tickets ab 2024 vorzulegen. In den Blick rückt dabei auch der Preis von bisher 49 Euro im Monat, der von vornherein als »Einführungspreis« bezeichnet worden war.
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