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Merkel ruft zu Tempo bei Bundes-Notbremse auf

Unter dem Druck der dritten Welle will der Bund bei der Corona-Bekämpfung mehr Kompetenzen an sich ziehen. Über die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird im Bundestag heftig diskutiert.

Angela Merkel
Für Bundeskanzlerin Angela Merkel überwiegen die Vorteile der Coronna-Maßnahmen die Nachteile. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Für Bundeskanzlerin Angela Merkel überwiegen die Vorteile der Coronna-Maßnahmen die Nachteile. Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN: Die Bundes-Notbremse zur Vereinheitlichung der Anti-Corona-Maßnahmen in Deutschland ist auf dem parlamentarischen Weg.

Im Bundestag lieferten sich Regierungsparteien und Opposition am Freitag einen heftigen Schlagabtausch in der ersten Beratung über entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Opposition kritisierte vor allem die darin geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und forderte Änderungen am Gesetzentwurf. Die FDP drohte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgaben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warnte in der Debatte eindringlich vor einer Überforderung des Gesundheitssystems in der Corona-Pandemie. »Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst.« Das geplante Gesetz solle das Land aus der »furchtbaren Phase« der ständig steigenden Infektionszahlen herausführen und ein immer weiteres Ansteigen bei den Schwerkranken und Intensivpatientinnen und -patienten verhindern. Sie verteidigte die geplanten Ausgangsbeschränkungen. »Es geht darum, abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen - im Übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs - zu reduzieren.«

Mit dem Gesetz soll es künftig bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen geben. Überschreitet die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, müssen etwa Geschäfte geschlossen werden und es greifen Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr. Schulen sollen ab einem Wert von 200 mit Ausnahmen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten dürfen. Bisher lagen solche Maßnahmen in der Verantwortung der Länder. Die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte die Bundesregierung in Folge des Scheiterns der sogenannten Osterruhe auf den Weg gebracht.

Scharfe Kritik kam von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Sie nannte den Gesetzentwurf ein »alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens«. Der Impuls dazu gehe vom Kanzleramt und insbesondere von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aus. »Sie misstrauen den Bürgern, deshalb wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren«, sagte Weidel. Die Regierung lege zudem die Axt an den Föderalismus. »Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig.«

FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner drohte der Bundesregierung mit einer Verfassungsbeschwerde. »Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird«, sagte er. Die geplanten Regelungen zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nannte er aber verfassungsrechtlich »hochproblematisch«. Man werde Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen und sagte an die Koalitionsfraktionen gerichtet, die FDP-Fraktion werde sich gezwungen sehen, »den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen«, wenn auf die Bedenken nicht eingegangen werde.

Grüne und Linke warfen der Regierung vor, das Wirtschaftsleben in dem Gesetz nicht ausreichend zu berücksichtigen. In der Wirtschaft gebe es faktisch null Beschränkung, sagte der Linken-Politiker Klaus Ernst. Im Gesetz stehe etwa nicht, dass man testen müsse, bevor man sich am Arbeitsplatz aufhalte. »Warum schreiben sie das nicht rein? (...) Weil sie den Unternehmerverbänden im Hintern hängen!« Linksfraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete die geplante Bundes-Notbremse als »Abrissbirne des Parlamentarismus«. Das Vorhaben mit seinen Eingriffen in Grundrechte und Ausgangsbeschränkungen sei nicht die Lösung.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte, dass »dringend nachgebessert« werden müsse. »Und da geht es zuallererst für mich um die Kontakte in der Arbeitswelt, die müssen maximal rechtsverbindlich runter und der Schutz muss hoch.« Göring-Eckardt kritisierte zudem den geplanten Grenzwert für Schulschließungen, der im Gesetz bei 200 festgelegt wird. Erst ab dieser Inzidenz zu handeln, sei zu spät, sagte sie.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warb in der Debatte eindringlich für eine schnelle Umsetzung der geplanten Ausgangsbeschränkungen am Abend gegen die dritte Corona-Welle. »Es wird alleine nicht reichen, aber in keinem Land ist es gelungen, eine Welle mit Variante B.1.1.7 noch einmal in den Griff zu bekommen, ohne dass man nicht auch das Instrument der Ausgangsbeschränkung, und nicht -sperre, genutzt hätte«, sagte er.

Nach der ersten Lesung im Bundestag sollte noch am Freitagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss über die Bundes-Notbremse beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Danach muss es noch den Bundesrat passieren. (dpa)