Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte in Berlin mit den Stimmen der drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.
»Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). »Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt.«
Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt möglich, aber nicht vorgeschrieben - und nach zwei Nachnamen ist Schluss. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen.
Deutsches Namensrecht war sehr restriktiv
Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde »aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht«, heißt es in dem neuen Gesetz.
Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.
»Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen«
Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), im Bundestag sitzt, zeigte sich erfreut. »Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen«, sagte er. Der SSW ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit. Auch der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff aus Ostfriesland lobte, für Friesinnen und Friesen biete das neue Namensrecht die Möglichkeit einer Rückkehr zu ihren Wurzeln. Traditionell wurde hier der Nachname aus dem Vornamen des Vaters gebildet, also zum Beispiel »Jansen« aus dem Namen »Jan«.
Kassem Taher Saleh von den Grünen schilderte, dass sein eigener zweiteiliger irakischer Nachname Taher Saleh bei der Einbürgerung vor einigen Jahren nicht korrekt in alle deutschen Personaldokumente übernommen wurde - obwohl dies bei gebürtigen Spanierinnen und Spaniern kein Problem sei. Künftig werde das anders. »Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht«, erklärte Taher Saleh. »Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden.«
CDU: Namensrecht wird verkompliziert
Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller begrüßte die Reform zwar im Prinzip, beklagte aber, sie bleibe hinter den Erwartungen zurück. Das Namensrecht werde verkompliziert, was im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehe.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.
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