Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Finanzressorts der Länder.
Bis Mitte Januar fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg beispielsweise jeweils noch rund 250.000 Erklärungen und in Brandenburg etwa 150.000. In Bayern wurden zum Jahreswechsel rund 6,2 von 6,5 Millionen notwendigen Erklärungen abgegeben. In Rheinland-Pfalz fehlten Ende vergangenen Jahres noch rund 245.000 Dokumente und in Thüringen etwa 100.000. In Hessen fehlten zuletzt noch mehr als 60.000 Erklärungen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt waren es jeweils rund 50.000.
Viele Grundstücke wurden in NRW geschätzt
Aus Nordrhein-Westfalen hieß es, dass etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Mehr als fünf Prozent wurden zudem bislang geschätzt, wie die Oberfinanzdirektion mitteilte. Somit würden für fast alle Grundstücke im bevölkerungsreichsten Bundesland Daten vorliegen. Wenn die Angaben nach einiger Zeit nicht vorliegen, werden diese in Deutschland mancherorts geschätzt.
Mehrere Finanzressorts wiesen darauf hin, dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.
Abgabefrist bereits seit längerer Zeit abgelaufen
Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert - in Bayern bis zum Frühjahr vergangenen Jahres.
Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig abgab, erhielt in vielen Bundesländern ein Erinnerungsschreiben. Bundesweit waren dies mehrere Millionen Schreiben, wie aus den Zahlen der Finanzministerien hervorgeht.
Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden
Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935). Trotz der vielfach fehlenden Erklärungen gingen die Finanzressorts davon aus, dass der Beginn der neuen Berechnung eingehalten werden kann.
Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten an Vermieter weiterreichen.
Laut Bundesfinanzministerium wird die Grundsteuer zu je einem Viertel Mitte Februar, Mai, August und November fällig. Auf Antrag könne die Steuer auch in einem Betrag gezahlt werden.
Berlin plant niedrigeren Hebesatz
Bundesweit wurden bislang Millionen neue Grundsteuermessbescheide von den Finanzämtern an die Eigentümer und Kommunen verschickt. Ob die Grundsteuer steigt, ist darin aber noch nicht festgehalten, wie etwa das niedersächsische Finanzministerium mitteilte. Dies geschehe, wenn die Städte und Gemeinden die sogenannten Hebesätze festgelegt haben, mit denen die Steuer berechnet wird. Damit sei in Niedersachsen erst im Herbst zu rechnen, teilte eine Ministeriumssprecherin in Hannover mit.
Laut Bundesregierung soll mit der Reform nicht mehr Geld eingenommen werden. In Berlin können Eigentümer auf einen niedrigeren Hebesatz hoffen und somit weniger Abgaben. Das hatte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) Mitte Januar angekündigt. »Ohne jetzt eine konkrete Zahl nennen zu können, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, den Hebesatz sehr deutlich zu senken«, hatte er bei einer Plenarsitzung gesagt.
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