Mehr als zweieinhalb Jahre nach ihrer Einführung ist in Bayern die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs zu Ende gegangen. Die Staatsregierung hatte das Ende der Maskenpflicht ab diesem Samstag am vergangenen Dienstag beschlossen. Die Maskenpflicht sei nicht mehr verhältnismäßig, weil inzwischen andere Viruserkrankungen wie etwa die Influenza in den Krankenhäusern häufiger behandelt werden müssten als Corona-Erkrankungen, hieß es zur Begründung. In Sachsen-Anhalt war die Maskenpflicht im ÖPNV bereits am Donnerstag gefallen.
»Das Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Maskenpflicht. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheitserreger wie Influenza und RS-Virus sieht das Gesetz keine Befugnis für allgemeine Maskenpflichten vor«, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die neue Verordnung gilt bis zum 20. Januar 2023. Holetschek tritt dennoch weiter für das freiwillige Tragen einer Maske ein.
Die Maskenpflicht im Fernverkehr, die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon aber auch in Bayern unberührt und besteht somit weiter. Zudem gelten weiterhin bis zum 7. April FFP2-Maskenpflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Auch Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen sowie Bewohner und Besucher bestimmter Gemeinschaftseinrichtungen müssen in Bayern weiter Masken tragen. Positiv auf Corona getestete Menschen sind ebenfalls weiterhin verpflichtet, eine Maske zu tragen – auch in Bussen und Bahnen.
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