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Lauterbach will Cannabis-Legalisierung retten

Eine Freigabe von Cannabis soll zum 1. April kommen. Doch im Bundesrat braut sich Widerstand zusammen. Der Minister will ein Platzen des ganzen Vorhabens verhindern.

Cannabis-Pflanze
Der Besitz und Anbau von Cannabis sollen vom 1. April an erlaubt sein. Foto: Matt Masin/DPA
Der Besitz und Anbau von Cannabis sollen vom 1. April an erlaubt sein.
Foto: Matt Masin/DPA

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will ein mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis zum 1. April abwenden. Er werde die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an diesem Freitag nicht gebe, sagte der SPD-Politiker in Berlin.

Er verwies auf Äußerungen unionsgeführter Länder wie Bayern und Sachsen, eine Befassung im Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu sabotieren. Das Gesetz würde dann dort letztlich sterben. »Dann würden wir die einmalige Gelegenheit verlieren, hier die gescheiterte Cannabispolitik zu reformieren. Das wäre aus meiner Sicht ein Triumph für den Schwarzmarkt.«

Lauterbach kündigte an, dass auch eine Protokollerklärung der Bundesregierung für die Bundesratssitzung vorbereitet werde. Damit wolle man versuchen zu erreichen, dass »einige der Sorgen der Länder, die jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, genommen werden können«. Vorgesehen waren demnach auch Beratungen mit den Ministerinnen und Ministern für Inneres, Justiz und Gesundheit der Ampel-Parteien.

Die Bedenken

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag noch abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

Bedenken sind aus den Ländern unter anderem gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen.

Lauterbach sagte, es entstehe dadurch eine einmalige Mehrbelastung. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, so dass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180.000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfallen.

© dpa-infocom, dpa:240318-99-379838/2