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Lauterbach will bei Cannabis-Gesetz auf Länder zugehen

Eine Freigabe von Cannabis soll zum 1. April kommen. Doch im Bundesrat gibt es Widerstände. Der Bundesgesundheitsminister will den Ländern entgegenkommen, um das Vorhaben zu retten.

Cannabis
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist am Freitag ein Tagesordnungspunkt im Bundesrat. Foto: Christian Charisius/DPA
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis ist am Freitag ein Tagesordnungspunkt im Bundesrat.
Foto: Christian Charisius/DPA

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht auf die Länder zu, um die umstrittene Legalisierung von Cannabis im Bundesrat über die letzte Hürde zu bringen. »Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden«, sagte der SPD-Politiker in Berlin. »Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen.« Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor, die unter anderem verstärkte Prävention und flexiblere Umsetzungsregeln zusichert.

Lauterbach betonte: »Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an.« Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und habe die Protokollerklärung vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen. Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass dann mit einer völligen Blockade der Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte. Konkret sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli können auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen.

»Regelmäßige« statt »jährliche« Kontrollen?

In der Protokollerklärung sichert die Regierung den Ländern unter anderem Unterstützung bei Vorbeugung und Aufklärung zu und nennt mehrere Programme und Vorhaben. »Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz«, heißt es in der Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Online-Rechtsmagazin »Legal Tribune Online« darüber.

Zugesagt werden auch Erleichterungen bei den Vorgaben zu den Anbauvereinigungen, die noch vor dem 1. Juli gesetzlich geregelt werden sollen. Um den Vollzugsaufwand für die Länder zu reduzieren, sollten etwa »regelmäßige« statt »jährliche« Kontrollen vorgesehen werden. Klargestellt werden solle zudem, dass nicht eine Vielzahl von Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Objekt betrieben werden dürfen. Dies solle ausschließen, dass kommerziellen »Plantagen« vergleichbare Großanbauflächen entstehen. Diese Punkte waren von den Ausschüssen des Bundesrats zuvor als Forderungen aufgeworfen worden.

Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Sie weist darauf hin, dass Haftentschädigungen deshalb unwahrscheinlich seien. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen dadurch anfallender Fallprüfungen laut geworden.

Grüne sehen Gesetz durch Union bedroht

Eine Gruppe von 170 Grünen-Mitgliedern fordert unterdessen einen Start der Cannabis-Legalisierung zum 1. April. »Allen ist bewusst: Keine Droge ist harmlos. Wer die Realität anerkennt, muss jedoch akzeptieren, dass bereits heute über 4 Millionen Menschen in Deutschland Cannabis mindestens gelegentlich konsumieren«, heißt es in einem offenen Brief, der an die Grünen-Fraktions- und Parteiführungen in Bund und Ländern sowie die Grünen-Ministerinnen und -Minister in den Ländern verschickt wurde. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

»Die bisherige Kriminalisierung hat zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand geführt, ohne dass nennenswerte Erfolge bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität zu verzeichnen wären. Im Gegenteil: Der Handel mit Cannabis stellt bis heute eine Haupteinnahmequelle der organisierten Kriminalität dar«, so die Unterzeichner. Unter ihnen sind fachpolitische Sprecher aus Kreisverbänden und Ländern.

In dem Grünen-Brief heißt es dazu: »Die Zukunft dieses Gesetzes in einen von der CDU beeinflussten Vermittlungsausschuss zu geben, könnte zum Todesstoß für das ganze Gesetz werden.«

© dpa-infocom, dpa:240320-99-405502/3