Nach Kritik an der Genehmigung von Wahlplakaten der türkischen AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan will die Stadt Nürnberg nun die Rechtslage ändern. Die Satzung solle überarbeitet werden, teilte ein Sprecher der Stadt mit Blick auf eine Sondernutzungssatzung mit.
Dadurch solle verhindert werden, dass künftig Wahlplakate ausländischer Parteien für Wahlen im Ausland im öffentlichen Raum aufgehängt oder aufgestellt werden. Die Überarbeitung werde aber sicher bis Juni oder Juli dauern, so der Sprecher.
Die Stadt hatte nach eigenen Angaben genehmigt, 25 AKP-Plakate im Rahmen einer Sondernutzung vom 24. April bis 5. Mai im Stadtgebiet außerhalb der Altstadt aufzuhängen. Zum Teil seien die Plakate aber offensichtlich wieder entfernt worden, sagte der Sprecher. »Dies geschah aber nicht auf Anordnung der Stadt.« Da die Plakate nicht gegen die derzeit geltenden Vorgaben verstießen, gebe es zudem keinen rechtlichen Grund, die Plakate abhängen zu lassen.
Kritik am Vorgehen der Stadt
Die CSU-Stadtratsfraktion hatte zugleich beantragt, politische Werbung für ausschließlich im Ausland stattfindende Wahlen und Abstimmungen künftig von der Sonderregelung auszunehmen. Die Fraktion der Grünen im Stadtrat kündigte an, von der Stadt umfassend Auskunft zu der Genehmigung zu verlangen. So möchte die Fraktion unter anderem wissen, was genau genehmigt wurde und wie die Plakate vorab geprüft wurden.
Im Internet hatte es in den vergangenen Tagen Kritik an dem Vorgehen der Stadt gegeben. Der Essener Politikwissenschaftler Burak Copur befand etwa, es sei keine Frage des Rechts, sondern der politischen Haltung. In einem offenen Brief wandte er sich an Nürnbergers Oberbürgermeister Marcus König (CSU), in dem er die Plakataktion als »ethisch und moralisch höchst verwerflich« kritisierte - auch mit Blick auf Nürnbergs Vergangenheit als Stadt der NS-Reichsparteitage und Rassengesetze. »Nürnberg ist nicht irgendeine Stadt in Deutschland.« Diese bezeichne sich heute als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dennoch lasse es diese zu, dass Propaganda für einen Autokraten betrieben werde, sagte er.
Die Stadt hatte am Montag auf Twitter erklärt: »Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind wir verpflichtet, derartige Plakatierungen zu genehmigen, sofern keine strafbaren Inhalte auf den Plakaten zu sehen sind. Auch andere Parteien dürfen Anträge stellen und Plakatieren.« Doch diese habe es nicht gegeben.
In Deutschland leben etwa 1,5 Millionen wahlberechtigte Türkinnen und Türken. Diese können bis zum 9. Mai ihre Stimmen für die Präsidents- und Parlamentswahlen in der Türkei abgeben.
© dpa-infocom, dpa:230502-99-531160/3