Der als »Osama, der Deutsche« bekannte und als IS-Terrorist verurteilte 29-Jährige aus Duisburg soll schon vor Wochen mit Terrorabsichten aufgefallen sein. »Wir hatten vage Hinweise, dass er die Absicht hat, einen Anschlag auf eine Polizeiwache zu begehen«, hieß es aus Sicherheitskreisen.
Für eine Festnahme habe die Beweislage nicht gereicht, aber es habe eine »Gefährderansprache« gegeben. Weil der 29-Jährige nach seinem Jobverlust im Juni »in alte Muster« verfallen sei, habe er sehr engmaschig unter Beobachtung gestanden.
Der Verteidiger des 29-Jährigen, Mutlu Günal sagte dazu, der angeblich beabsichtigte Angriff auf Polizisten werde zwar im Haftbefehl erwähnt, es handele sich aber um »bloße Unterstellungen und Vermutungen, die strafprozessual völlig unerheblich sind«.
Anschlagsziel: Pro-israelische Demonstrationen?
Eine Amtsrichterin hatte gegen den 29-Jährigen am Mittwoch einen Haftbefehl erlassen und ihn in Untersuchungshaft geschickt, weil er sich gegenüber einem Chat-Partner in Syrien zu einem islamistischen Anschlag bereit erklärt haben soll. Als mögliches Anschlagsziel soll er sich im Internet über pro-israelische Demonstrationen informiert haben.
Rund 50 Polizisten waren am Dienstagabend an der Stürmung der Wohnung und der Festnahme des 29-Jährigen beteiligt. Im Fall einer Anklage und Verurteilung drohen dem vorbestraften Islamisten als Versuch der Beteiligung an einem Mord 3 bis 15 Jahre Haft.
Ermittlungen gegen vorbestraften Gefährder dauern an
Derweil dauern die Ermittlungen, vor allem die Auswertung der bei ihm sichergestellten Datenträger, an. »Ich gehe nicht davon aus, dass dieser Haftbefehl lange Bestand haben wird«, hatte Rechtsanwalt Günal bereits am Mittwoch gesagt. Ein Sprecher der ermittelnden Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft wollte dies nicht kommentieren.
Seine fünfjährige Haftstrafe, zu der ihn das Düsseldorfer Oberlandesgericht im April 2017 verurteilte, hatte der aus Bielefeld stammende Deutsche vollständig absitzen müssen und war nicht nach zwei Dritteln auf Bewährung entlassen worden. Nach seiner Freilassung 2021 habe er sogar zusätzlich noch eine Weile eine Fußfessel tragen müssen, hieß aus Sicherheitskreisen.
Zwischenzeitlich habe er in die Niederlande ausreisen wollen, aber die Niederländer hätten ihn nicht ins Land gelassen. Nach seiner Teilnahme an einem Aussteigerprogramm habe er sich zwar geläutert gezeigt, dies sei aber eine Momentaufnahme gewesen.
Täter schon bekannt gewesen
Als martialischer IS-Kämpfer »Osama al-Almani« (Osama, der Deutsche) war der 29-Jährige schon vor Jahren in Propagandavideos aufgetaucht. Ein besonders makabres Video zeigte ihn, wie er in Syrien die Leiche eines Enthaupteten verspottet, ihr den Puls fühlt (»Was fehlt ihm denn?«).
Als IS-Terrorist war er vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben. Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen.
Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Dass er tatsächlich an Kämpfen teilgenommen hatte, wovon die Anklage damals ausgegangen war, konnte im Prozess nicht festgestellt werden.
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