Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sollen angesichts der Corona-Sommerwelle auch wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich werden. Das ergab eine Diskussion in der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, wie eine Sprecherin mitteilte.
Vorgesehen ist demnach nun, am 4. August einen entsprechenden Beschluss zu treffen, in dem die Details festgelegt werden - auch zum Datum, ab wann die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen wieder gilt.
Seit 1. Juni müssen Patientinnen und Patienten dafür wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen. Zuvor hatte bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege in der Pandemie fast durchgehend gegolten, dass Krankschreibungen für sieben Tage auch nach nur telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich waren. Die Sonderregelung war dann mit Verweis auf die entspanntere Corona-Lage ausgelaufen. Seitdem sind die Infektionszahlen aber wieder gestiegen.
Hausärzte haben eine Rückkehr der telefonischen Krankschreibungen gefordert, um Infektionsrisiken zu senken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte betont, dass Sonderregelungen für Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die Pandemie erneut an Fahrt gewinnen. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand nun zunächst eine »orientierende Diskussion« dazu.
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