Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach offen für flexiblere regionale Lösungen, pocht aber auf einheitliche Regeln. Dafür soll nun über Öffnungsklauseln gesprochen werden, wie der SPD-Politiker nach Beratungen mit den Ländern deutlich machte. Dies sei nötig, weil sich gewachsene Strukturen sonst zu schnell änderten. Bundesweit müsse aber vorgegeben werden, was möglich sei. Ungeklärt sind noch die Kosten durch die Reform.
Lauterbach sagte: »Es kann nicht sein, dass eine kardiologische Abteilung in Hessen anders definiert ist als in Baden-Württemberg.« Denn die geplante Vergütung von Kosten für das Vorhalten bestimmter Leistungen solle auch bundesweit identisch sein. Er nannte als Beispiel für mögliche Öffnungsklauseln, dass eine Spezialabteilung für Schlaganfälle da sein müsse. Die Vorgabe könnte aber als erfüllt gelten, wenn sie in einem Nachbarhaus im Verbund vorhanden sei.
Die Gesetzespläne sollen darauf zielen, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Für mögliche Öffnungsklauseln im Blick steht die geplante zweite Stufe.
Finanzierungsfrage noch ungeklärt
Die Länder machen Druck dafür. Der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, die entsprechenden Vorstellungen einer Expertenkommission könnten nicht auf alle Länder gleichermaßen übertragen werden. Er warnte vor »zu starren Voraussetzungen«. Minister Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern nannte Öffnungsklauseln »unabdingbar«. Sonst drohte sich die Versorgung zu verschlechtern. Die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) machte die Erwartung deutlich, dass sich auch der Bund an den Kosten der Transformation beteilige.
Lauterbach sagte dazu, dass die Höhe der Kosten noch nicht bekannt sei. Die Frage, wer sie finanziere und welche Rolle der Bund dabei spiele, stelle sich erst, wenn ein konkretes Modell vorliege. Die Vertreter von Bund und Ländern sprachen von konstruktiven Beratungen. Vereinbart sind den Angaben zufolge noch vier weitere Treffen. Den Gesetzesplänen muss der Bundesrat zustimmen.
Länder kommen Investitionspflichten nicht nach
Mit ins Visier bei der Reform kommt auch die finanzielle Rolle der Länder. Lauterbach sagte dem »Handelsblatt«: »Zunächst behalten die Länder nicht nur das Recht, die Krankenhäuser zu planen, sondern sie haben auch die Pflicht, in die Krankenhäuser zu investieren.« Kliniken und Krankenkassen mahnen seit Jahren mehr Geld dafür an.
Insgesamt machen die Ausgaben für die rund 1900 Kliniken den größten Einzelposten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen aus. Nach Verbandsangaben waren es 2021 mehr als 80 Milliarden Euro und damit etwa jeder dritte Euro gemessen an allen Leistungsausgaben. Generell ist die Finanzierung der Krankenhäuser zweigeteilt: Die Betriebskosten samt Personal zahlen die Kassen, Investitionskosten wie für Neubauten oder neue Geräte sollen die Länder finanzieren.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte kürzlich moniert, dass die Länder dieser Pflicht auch 2021 nicht nachgekommen seien. Einem Investitionsbedarf von 6,7 Milliarden Euro hätten 3,3 Milliarden Euro an Zahlungen gegenüber gestanden. Das seit drei Jahrzehnten bekannte Problem einer »massiven Unterfinanzierung« setze sich damit fort.
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