Im vergangenen Jahr sind 525,7 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen worden - und damit erneut mehr als im Vorjahr. 2022 waren es noch 465,3 Millionen, wie aus Antworten des Bundesfinanzministeriums an den AfD-Abgeordneten René Springer hervorgeht, die der dpa in Berlin vorliegen.
Für rund 313.000 Kinder im Ausland wurde Ende vergangenes Jahr Kindergeld gezahlt, darunter für 307.000 Kinder in EU-Staaten wie Polen, Rumänien, Tschechien, Kroatien oder Frankreich. Mit 171.000 Kindern wohnen die meisten davon in Polen. Das Kindergeld war im Jahr 2023 auf 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Insgesamt floss Ende vergangenen Jahres für 17,6 Millionen Kinder Kindergeld.
Im Vorjahr hatte die Familienkasse Kindergeld erst für rund 324.000 im Ausland lebende Kinder überwiesen. Bis einschließlich 2018 lag die Zahl noch unter 300.000. 2015 waren es erst 158.000 Kinder.
Voraussetzungen für Kindergeld ins Ausland
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland haben Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind oder sozialversicherungspflichtig angestellt.
Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, können Kindergeld beziehen, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes haben oder eines anderen Landes mit entsprechenden Vereinbarungen wie etwa der Türkei, Serbien oder Marokko. Dazu kommen weitere Voraussetzungen - etwa eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten Kindergeld.
Mehr EU-Bürger mit deutschem Job
Der Anstieg der Kindergeld-Zahlungen für im Ausland lebende Kinder geht vor allem darauf zurück, dass in den vergangenen Jahren mehr EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland eine Arbeitsstelle gefunden haben. Laut Statistischem Bundesamt kamen 2021 rund 1,65 Millionen Menschen aus EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland - 19 Prozent mehr als 2017. Das häufigste Herkunftsland war mit 23 Prozent der zugewanderten Arbeitskräfte Polen. 71 Prozent der aus der EU zugewanderten Arbeitskräfte hatten demnach bereits ein festes Arbeitsplatzangebot, als sie nach Deutschland kamen. Hintergrund ist der Fach- und Arbeitskräftemangel in vielen Branchen.
In Einzelfällen war es bei Kindergeldanträgen auch zu Betrügereien gekommen, etwa mit gefälschten Geburtsurkunden. Die Familienkassen begegneten dem mit genaueren Prüfungen. »Um Betrug bei Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland schneller zu erkennen und somit unrechtmäßige Zahlungen zu verhindern, wurde in Deutschland viel getan«, so ein Faktencheck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. »So wird bei Antragstellung die Identifikationsnummer des Kindes benötigt, damit die Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, überprüfen kann, ob für dieses Kind vielleicht schon irgendwo anders Kindergeld gezahlt wird«, betonte sie mit Blick auf die Steuer-ID.
Forderung nach Absenkung auf Niveau vor Ort
Der AfD-Abgeordnete Springer kritisierte die Kindergeld-Zahlungen ins Ausland. An manchen Stellen werfe die Bundesregierung mit Steuergeldern nur so um sich. »Wir fordern die Bundesregierung auf, das Kindergeld endlich auf die Lebenshaltungskosten vor Ort abzusenken«, sagte er. »Das schafft Gerechtigkeit und entlastet die Steuerzahler.« Die EU-Kommission hatte gegen entsprechende Forderungen eingewandt, dass damit wohl gegen EU-Recht verstoßen würde. Nach Ansicht von Kritikern der Forderung wäre zudem der bürokratische Aufwand groß, da für jedes betroffene Land ein Index für die Lebenshaltungkosten entwickelt und aktualisiert werden müsste.
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