BERLIN. Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren sollen künftig strengere Kontrollvorgaben greifen. Darauf zielt eine Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit der sich das Bundeskabinett befasst hat.
Unter anderem sollen private Testzentren nur noch nach Einzelprüfung zugelassen werden können. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen etwa für überregionale Betreiber soll wegfallen.
Die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sollen zusätzliche Prüfungen vornehmen, bei Bedarf auch vertiefte oder Prüfungen vor Ort. Teststellenbetreiber müssen ihnen dafür Auskünfte und Dokumentationen bereitstellen.
Vergütungen werden gesenkt
Zudem werden Vergütungen gesenkt, die bisher inklusive Sachkosten für das Testmaterial bei bis zu 18 Euro pro Test lagen. Für Sachkosten sollen statt bis zu 6 Euro ab 1. Juli pauschal 3,50 Euro gezahlt werden - der bisherige Höchstbetrag soll »aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten« wegfallen. Für die Abnahme der Tests sollen künftig 8 Euro vergütet werden. Bisher waren es 12 Euro bei nichtärztlichen Anbietern.
Bundesweit gibt es 15.000 Teststellen verschiedener Betreiber. Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche. In den Verdachtsfällen geht es darum, dass Anbieter viel mehr Tests abgerechnet haben sollen, als tatsächlich gemacht wurden. Es gab dazu erste staatsanwaltliche Ermittlungen. (dpa)