Wenn Jugendliche in ihren Sommerferien einem Ferienjob nachgehen, sind sie vom Mindestlohn ausgenommen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat sich nun dafür ausgesprochen, diese Regelung beim gesetzlichen Mindestlohn für minderjährige Ferienjobber abzuschaffen.
»Die Ausnahme beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist eine nicht begründbare Verzerrung«, sagte Kühnert der »Stuttgarter Zeitung« und den »Stuttgarter Nachrichten«: »Wir sollten sie schnellstmöglich abschaffen.« So könne auch mehr Gerechtigkeit für viele Ferienjobber hergestellt werden.
Der DGB unterstützt den Vorschlag
»Die 16-Jährige, die im Biergarten Bierkrüge an die Tische bringt, leistet die exakt gleich wertvolle Arbeit wie der 20-Jährige, der das tut«, sagte Kühnert. Der Mindestlohn sei eine Frage des Respekts für die geleistete Arbeit - unabhängig vom Alter.
Unterstützung für seine Forderung erhält Kühnert vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). »Den Vorschlag begrüßen wir ausdrücklich. Der Mindestlohn muss für alle arbeitenden Menschen gelten, und zwar ausnahmslos«, sagte der DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn müsse endlich weg, und auch Ferienjobs müssten fair bezahlt werden.
Es sollen kein Fehlanreize gesetzt werden
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) verwies darauf, dass es die Ausnahme vom Mindestlohn für Minderjährige gebe, damit für junge Leute nicht Fehlanreize gesetzt würden, statt einer Berufsausbildung auf Jobs für Ungelernte zu setzen. »Dass Jugendliche Lebenszeit und Kraft in ihre Bildung investieren und so für die eigene Zukunft vorsorgen, ist heute wichtiger denn je«, sagte Dehoga-Geschäftsführerin Sandra Warden. 2,6 Millionen Menschen unter 35 Jahren hätten keinen Berufsabschluss: »Ihr Risiko für eine spätere Arbeitslosigkeit ist hoch.«
Die Union regt eine prozentuale Abstufung an. Der Arbeitsmarktexperte der Bundestagsfraktion, Kai Whittaker (CDU), sagte der »Rheinischen Post«: »Minderjährige können einerseits nicht den Qualifikationsstand von Älteren haben, andererseits sollen sie auch nicht zu unverschämt niedrigen Löhnen arbeiten müssen.« Deshalb wäre eine prozentuale Abstufung des Mindestlohns für Minderjährige sinnvoll. Dadurch würden weder Berufsqualifikationen entwertet, noch entstünden Hemmnisse, die Potenziale junger Menschen zu fördern. Grundsätzlich müsse weiter gelten: »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation.«
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) appelliert indes dafür, an der Regelung festzuhalten. »Es gibt Ausnahmen für Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sollen nicht mit einer ausgelernten Arbeitskraft gleichgestellt werden«, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Die Ausnahme sei sinnvoll, um die Bereitschaft zu stärken, eine Ausbildung zu beginnen. Das sei auch der Grund für die im Mindestlohngesetz enthaltene Sonderreglung.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 12 Euro pro Stunde. Ab 2024 soll er nach dem Vorschlag der zuständigen Kommission auf 12,41 Euro steigen und ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro betragen.
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