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Justizminister: Masken in besonderen Situationen denkbar

Welche Corona-Regeln sollen ab dem 19. März noch gelten? SPD und Grüne fordern weitere Möglichkeiten. FDP-Justizminister Marco Buschmann kann sich vorstellen, dass zumindest eine Maßnahme bleibt.

Corona-Maßnahmen
Die Maskenpflicht könnte als sogenannte »Basisschutzmaßnahme« an einigen Orten bleiben. Foto: Arne Dedert
Die Maskenpflicht könnte als sogenannte »Basisschutzmaßnahme« an einigen Orten bleiben.
Foto: Arne Dedert

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich dafür ausgesprochen, nach dem Ende der meisten Corona-Beschränkungen zum Frühjahrsbeginn nur noch wenige Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in besonderen Situationen fortzuführen.

»Durch die Befristung einiger Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden die tiefgehenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen Mitte März enden«, sagte der FDP-Politiker der »Rheinischen Post«. Alle fortdauernden Maßnahmen müssten neu begründet werden. »Mir erscheinen hier aktuell lediglich Maßnahmen mit einer hohen Wirksamkeit und einer geringen Eingriffsintensität vorstellbar. Dies könnten insbesondere Teststrategien und die Maskenpflicht in besonderen Situationen sein«, erläuterte Buschmann.

Bund und Länder haben für Mitte März ein weitgehendes Ende der Corona-Beschränkungen vereinbart, die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Sie verabredeten auch, anschließend »Basisschutzmaßnahmen« zu ermöglichen. Die mitregierende FDP stellt sich gegen Forderungen der Länder und aus der Ampel-Koalition nach breiter angelegten Eingriffsmöglichkeiten. Die Grünen, Partner der FDP in der Regierungskoalition, dringen dagegen auf einen weiter gefassten Maßnahmenkatalog für den Fall, dass sich die Corona-Lage wieder verschlechtert.

Der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Samstag): »Sollte sich das Infektionsgeschehen erneut substanziell ändern, ist der Bundestag jederzeit handlungsfähig. Man kann aber nicht dauerhaft, sozusagen auf Vorrat, so freiheitseinschränkende Maßnahmen immer wieder verlängern.«

© dpa-infocom, dpa:220219-99-200102/4