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Impfausweis in der App: Neue Details zu E-Patientenakte

Ab 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte per App Zugriff auf die eigenen Patientendaten bekommen, die bisher beim Arzt im Aktenschrank schlummern. Wie genau diese »elektronische Patientenakte« funktionieren soll, wird nun immer klarer.

Neue Details zu E-Patientenakte
Ab dem 1. Januar 2021 sollen Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können (Symbol). Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa
Ab dem 1. Januar 2021 sollen Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können (Symbol). Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin (dpa) - Das Bundesgesundheitsministerium treibt die Pläne zur Einführung der sogenannten elektronischen Patientenakte am 1. Januar 2021 weiter voran. Am Donnerstag gab Minister Jens Spahn (CDU) den Entwurf für ein »Patientendaten-Schutzgesetz« zur Abstimmung in die Bundesregierung.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Daten, die Patienten in die neue elektronische Akte eintragen lassen können, sicher sind. »Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten persönlichen Daten, die es gibt«, sagte Spahn in Berlin. »Ziel ist, dass elektronische Patientendaten nicht in falsche Hände geraten. Ziel ist es aber auch, Patientinnen und Patienten die Chance zu geben, ihre Daten auch vernünftig nutzen zu können.«

Ab dem 1. Januar 2021 sollen Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können. Dort können Röntgenbilder, ärztliche Befunde, Behandlungsberichte oder Angaben über regelmäßig eingenommene Medikamente hinterlegt werden. Die Patienten sollen auf diese Daten dann aber auch selbst Zugriff bekommen und zwar über eine Smartphone-App, die ihnen von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich können Patienten eigene Daten eintragen, wie Werte von Blutzuckermessungen. Die Idee: Jeder hätte damit, egal wo er behandelt wird, seine medizinische Vorgeschichte immer mit dabei.

Spahn verwies aber darauf, dass die Erstellung einer solchen E-Akte freiwillig sei. Auch werden nicht gleich mit dem Start 2021 alle Funktionen vorhanden sein. Erst ab 2022 können auch Impfdaten, das Zahn-Bonusheft, der Mutterpass oder das gelbe U-Heft für Kinder in der Patientenakte hinterlegt werden. Ebenfalls erst ab 2022 wird es möglich sein, für jedes einzelne Dokument in der Akte festzulegen, welcher Arzt darauf Zugriff haben soll und welcher nicht. In der Anfangsphase können Patienten dem Arzt nur die ganze Akte zur Einsicht freigeben oder gar nichts. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte das einen »Geburtsfehler«. So schaffe der Gesundheitsminister kein Vertrauen bei den Patienten, kritisierte er.

Zur Frage, wie gut die eigenen Gesundheitsdaten gesichert sein können, wenn sie über eine App auf dem Handy abrufbar sind, sagte Spahn, die Apps der Krankenkassen müssten den höchsten Sicherheitsansprüchen Rechnung tragen. Er verwies als Beispiel auf andere Anwendungen, wie das Online-Banking auf dem Smartphone mit sogenannter Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo ein Zugriff auf das Konto nur mit Pin-Nummer oder Fingerabdruck und zusätzlicher Transaktionsnummer (TAN) möglich ist.

Ab 2023 sollen Versicherte die Daten auf ihrer Patientenakte auch freiwillig für Forschungszwecke zur Verfügung stellen können. Geplant ist außerdem die Einführung einer App für Rezepte. Ärzte sollen die Verschreibung künftig direkt auf das Handy des Patienten schicken können, zum Beispiel, wenn ein neues Rezept für ein Dauermedikament nötig wird. Die Rezept-App soll unabhängig von der E-Patientenakte sein und im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt werden.

Die Bereitschaft, solche Angebote zu nutzen, scheint da: Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom hatte im vorigen Jahr ergeben, dass fast zwei Drittel der Bevölkerung E-Akten »auf jeden Fall« oder »eher« nutzen würden.

Erklärvideo zur geplanten elektronischen Patientenakte