BERLIN. Die Zahl der Angehörigen, die Flüchtlingen nach Deutschland nachkommen durften, ist im Verlauf der vergangenen beiden Jahre deutlich gesunken. So bekamen laut Auswärtigem Amt im ersten Quartal 2017 noch 17.322 Menschen aus den sechs Haupt-Herkunftsländern von Flüchtlingen ein Visum.
Im ersten Quartal diesen Jahres waren es nur noch 7402 Personen - obwohl mit Somalia mittlerweile sieben Haupt-Herkunftsländer in die Statistik eingingen.
Die Entwicklung ist umso bemerkenswerter, als seit August 2018 nach mehr als zweijähriger Pause auch wieder der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus möglich ist. Dabei geht es häufig um syrische Bürgerkriegsflüchtlinge. Allerdings dürfen gemäß einer Vereinbarung zwischen Union und SPD nicht mehr als 1000 Menschen pro Monat nachkommen.
Größte Gruppe kommt aus Syrien
Beim Familiennachzug zu Flüchtlingen insgesamt kam die größte Gruppe von mehr als 5.000 Menschen zuletzt aus Syrien, mit großem Abstand gefolgt von Angehörigen aus dem Irak, Iran, Afghanistan, Eritrea, Somalia und Jemen. Die Zahlen umfassen laut Auswärtigem Amt nicht ausschließlich Angehörige von Flüchtlingen - es könnten auch ausländische Ehepartner von deutschen Staatsbürgern darunter sein. Den Familiennachzug können Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern anerkannter Asylbewerber ebenso beantragen wie Deutsche oder Menschen, die hier wohnen.
Wenn man nicht nur die Haupt-Herkunftsländer von Flüchtlingen in den Blick nimmt, sondern alle Länder, wird deutlich, dass der Familiennachzug zu Flüchtlingen nur einen Bruchteil der Gesamtzahl ausmacht. So wurden im ersten Quartal weltweit 26.774 Visa zum Familiennachzug erteilt, davon 6.966 an Angehörige anerkannter Flüchtlinge, wie aus einer Auskunft des Auswärtigen Amtes an die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hervorgeht.
»Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist deutlich geringer, als uns die Bundesregierung immer weismachen wollte«, sagte Jelpke. »Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde.« Das Recht auf Familienleben müsse endlich wieder uneingeschränkt für alle schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten.
Unter den Flüchtlingen, die Angehörige nachholen, stellen nach der Genfer Konvention anerkannte Flüchtlinge mit 3.684 Visa die größte Gruppe, gefolgt von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus (3231 Visa) und Menschen mit politischem Asyl (51 Visa).
Dass trotz der innerhalb der Koalition vereinbarten Obergrenze von 1000 Visa für Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach Deutschland kamen, liegt an der Methodik: Für die Bundesregierung zählen die Genehmigungen durch das ebenfalls beteiligte Bundesverwaltungsamt. Die Visa werden dann durch die deutschen Botschaften im Ausland erteilt. Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt, kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1000 Visa erteilt werden. (dpa)