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Holocaust-Leugnerin scheitert mit Berufung

Zeichen eines Umdenkens oder gar der Reue gibt es weiterhin nicht bei der 93-jährigen Holocaust-Leugnerin. Das Berliner Landgericht verhängt eine einjährige Gefängnisstrafe,

Holocaust-Leugnerin Haverbeck
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck sitzt auf einer Bank in einem Gerichtsflur. ) Foto: Paul Zinken
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck sitzt auf einer Bank in einem Gerichtsflur. )
Foto: Paul Zinken

Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist in einem Berufungsprozess in Berlin gescheitert. Das Landgericht der Hauptstadt verhängte am Freitag gegen die 93-Jährige eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und verwarf Berufungen der Angeklagten gegen zwei Urteile wegen Volksverhetzung.

Haverbeck habe den Holocaust bestritten, begründete die Richterin. Reue oder ein Umdenken seien bei der 93-Jährigen nicht zu erkennen. Das Landgericht verhandelte über zwei Verfahren, die in der ersten Instanz jeweils mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung endeten.

Haverbeck hatte Berufung gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten eingelegt. 2017 erging eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten gegen die Witwe aus Nordrhein-Westfalen, weil sie auf einer Veranstaltung in Berlin-Lichtenrade geäußert haben soll, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Ende 2020 erging ein Jahr Haft, weil sie in einem im Internet verbreiteten Interview den Holocaust geleugnet haben soll. 

Trotz hohen Alters keine Bewährung

Das Landgericht bestätigte beide Urteile. Eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft sei tat- und schuldangemessen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der Angeklagten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Änderung ihrer Haltung gezeigt habe. 

Haverbeck war nur wenige Tage vor der zweiten Verurteilung in Berlin aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort seit Mai 2018 eine Strafe von insgesamt zweieinhalb Jahren Haft voll verbüßt.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die 93-Jährige, deren Anwalt Freispruch verlangte, kann Revision einlegen. Dann müsste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall befassen. 

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. 

© dpa-infocom, dpa:220401-99-762964/2