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Hakenkreuz-Affäre: Strafbefehl im Wesentlichen rechtskräftig

Mit Hakenkreuz beschmierte ukrainische Autos in einer Tiefgarage: Dafür kassiert ein Stadtrat aus Baden-Baden einen Strafbefehl und legt Einspruch ein. Nun rudert er im entscheidenden Punkt zurück.

Landgericht Baden-Baden
Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne wurde in Baden-Baden das »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« und Beleidigung zur Last gelegt. Foto: Uli Deck/DPA
Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne wurde in Baden-Baden das »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« und Beleidigung zur Last gelegt.
Foto: Uli Deck/DPA

In einer Hakenkreuz-Affäre ist der Strafbefehl gegen einen Baden-Badener Stadtrat hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Baden-Baden mit.

Dem Ex-AfD-Politiker Martin Kühne waren »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« und Beleidigung zur Last gelegt worden, weil er zwei Autos mit ukrainischen Kennzeichen jeweils mit dem Nazi-Symbol und »Fuck UA« in großen Lettern beschmiert haben soll. Dafür kassierte er einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen.

Der Beschuldigte hatte Einspruch dagegen eingelegt - diesen nun aber teilweise, nämlich in Bezug auf die Vorwürfe, zurückgenommen. Der Einspruch beschränke sich mittlerweile auf die Höhe des Tagessatzes, teilte das Landgericht mit.

Damit geht es in dem Verfahren, das vor dem Amtsgericht anhängig ist, nicht mehr um die Vorwürfe an sich. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist unklar. Das Gericht könnte auch mit einem Beschluss und ohne Hauptverhandlung entscheiden, wenn Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft dem Gericht gegenüber ihre Zustimmung erteilen.

Kühne hatte im Zuge der Affäre erklärt, sein Amt in dem Stadtparlament nicht mehr ausüben zu wollen. Außerdem war er aus der AfD ausgetreten.

© dpa-infocom, dpa:230921-99-279956/2