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»Gruppe S.«: Freispruch für mutmaßlichen Anführer gefordert

Die Gruppe soll mit Anschlägen versucht haben, einen Bürgerkrieg in Deutschland anzuzetteln. Ein Mann aus Augsburg soll der Rädelsführer gewesen sein. Doch die Verteidiger plädieren auf Freispruch.

Prozess gegen »Gruppe S.«
Elf Angeklagte müssen sich wegen Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung der mutmaßlichen Terrorgruppe »Gruppe S.« vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verantworten. Foto: Marijan Murat/DPA
Elf Angeklagte müssen sich wegen Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung der mutmaßlichen Terrorgruppe »Gruppe S.« vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart verantworten.
Foto: Marijan Murat/DPA

Im Terrorprozess gegen die »Gruppe S.« hat die Verteidigung des mutmaßlichen Rädelsführers Freispruch gefordert. Die Rechtsanwältin des Mannes beantragte am Dienstag in Stuttgart zudem die Vernehmung eines weiteren Zeugen. Dieser könne darlegen, dass ihr Mandant kurz vor der Verhaftung einen entlastenden Post auf Facebook abgesetzt habe. Demnach habe ihr Mandant dort geschrieben, dass alle seine Vorbereitungen, eine Gruppe zu bilden, »fruchtlos« verlaufen seien und er nun nach Italien gehen wolle, um von der Vermietung eines Ferienhauses zu leben. Danach wurde die Verhandlung unterbrochen.

Das streng gesicherte Verfahren mit knapp einem Dutzend Angeklagten läuft seit mehr als 160 Verhandlungstagen am Oberlandesgericht Stuttgart und wurde aufgrund des Umfangs und der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Die Mehrheit der Angeklagten befindet sich zwischenzeitlich nicht mehr in U-Haft.

Der mutmaßliche Rädelsführer der Gruppe, Werner S., der aus dem Raum Augsburg stammt, sei die treibende Kraft gewesen, hieß es von der Bundesanwaltschaft vergangene Woche. Er habe die Ziele der Gruppe formuliert, nach Kämpfern gesucht und sich um Bewaffnung gekümmert. Sie forderte sieben Jahre Haft für den Mann.

Landgericht Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:231010-99-512327/2