Logo
Aktuell Ausland

Gericht erlaubt Frau Abtreibung - Generalstaatsanwalt droht

Seit dem Ende des Rechts auf Abtreibung in den USA haben Bundesstaaten die Hoheit über die Gesetzgebung. Eine Frau hat nun in Texas einen Sieg errungen - doch der Bundesstaat reagiert mit Drohungen.

Ken Paxton
Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton droht den Ärzten, die möglicherweise eine Abtreibung durchführen. Foto: Jacquelyn Martin/DPA
Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton droht den Ärzten, die möglicherweise eine Abtreibung durchführen.
Foto: Jacquelyn Martin/DPA

In einem bedeutenden Verfahren über Abtreibungsrecht im US-Bundesstaat Texas hat ein Gericht einer Frau einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Die schwangere Frau hatte gegen das restriktive Abtreibungsverbot in Texas geklagt und bekam am Donnerstag vor einem Gericht in Austin Recht.

Das Kind der 31-Jährigen wird nach Einschätzung von Ärzten nicht bis zur Geburt überleben oder kurz danach sterben, wie US-Medien berichteten. Ohne Abtreibung bestehe auch ein Risiko für Komplikationen bei einer künftigen Schwangerschaft und ein generelles Gesundheitsrisiko für die Frau. Ein Abbruch wurde ihr mit Blick auf das weitgehende Abtreibungsverbot in Texas aber verwehrt. Das Gericht erließ nun eine einstweilige Verfügung und gestattete die Abtreibung.

Das Urteil in Texas ist von großer Bedeutung, weil es US-Medien zufolge der erste öffentlich bekannt gewordene Fall einer Frau ist, die seit dem Ende des landesweiten Rechts auf Abtreibung eine Notabtreibung erfolgreich einklagt. Der Oberste Gerichtshof der USA hat vor anderthalb Jahren das seit 1973 geltende Recht auf Abtreibung im Land gekippt. Nun liegt die Hoheit über die Gesetzgebung bei den Bundesstaaten - ein rechtlicher Flickenteppich ist entstanden.

Generalstaatsanwalt droht den Ärzten

Im von Republikanern regierten Bundesstaat Texas sind die Regelungen besonders strikt. Abtreibung ist in so gut wie allen Fällen verboten - außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Ausnahmen so vage formuliert seien, dass Ärztinnen und Ärzte aus Angst vor Klagen häufig dennoch keine Abtreibungen vornehmen. Es ist davon auszugehen, dass Texas gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates, Ken Paxton, drohte bereits den Ärzten, die möglicherweise eine Abtreibung durchführen. »Die einstweilige Verfügung schützt weder Sie noch andere Personen vor zivil- und strafrechtlicher Haftung«, schrieb er.

Die Richterin äußerte sich hingegen deutlich, als sie ihre Entscheidung am Donnerstag verkündete. »Jetzt muss eine Patientin kurz vor dem Tod stehen, bevor sich ein Arzt auf die Ausnahme berufen kann. Diese Haltung ist nicht nur grausam und gefährlich, sondern verstößt auch gegen die texanische Verfassung, die medizinische Ethik und die Gesetze selbst«, zitierten US-Medien die Richterin Maya Guerra Gamble, eine Demokratin. Der Gedanke, dass die Klägerin noch einmal Mutter sein wolle, die Gesetze in Texas aber dafür sorgen könnte, dass sie diese Fähigkeit verlieren könne, sei »schockierend und wäre ein echter Justizirrtum«.

© dpa-infocom, dpa:231207-99-220164/2