Die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen (Az: 13 L 1124/23).
Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln im März 2022 zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage. Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass sich bei der AfD-Jugendorganisation Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewehrt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt abgelehnt.
Begründung: JA vertritt völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff
In der Begründung der Ablehnung des Eilantrags schreibt das Verwaltungsgericht, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz auf die Antragstellerinnen anwendbar sei. Die Beobachtung durch das BfV stelle keine Maßnahme dar, »die gegen den Bestand der AfD gerichtet ist, sondern dient der Aufklärung, ob eine Partei - bzw. im vorliegenden Fall deren Jugendorganisation - verfassungsfeindliche Ziele verfolgt«, teilt das Verwaltungsgericht mit. Die Zulässigkeit einer solchen Aufklärung werde von der Verfassung vorausgesetzt. In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung. »Die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich seit dem Urteil des Gerichts vom 08.03.2022, in dem es um die Einstufung der JA als Verdachtsfall ging, zur Gewissheit verdichtet.«
Die Jugendorganisation vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Der Ausschluss »ethnisch Fremder« sei eine zentrale Vorstellung der JA und damit ein Verstoß gegen die Menschenwürde, erläutert das Gericht in der 70-seitigen Beschlussbegründung. Das Grundgesetz kenne überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff. »Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation. So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet«, schreibt das Verwaltungsgericht.
Die JA handele auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland werde mit diktatorischen Regimen, »insbesondere dem NS-Regime und der DDR« gleichgesetzt. Auch die Verbindungen der Jugendorganisation mit verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung würden für eine Verdichtung der Verdachtsmomente sprechen.
Faeser: Entscheidung belegt Menschenverachtung der AfD-Jugend
Dass das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung der JA als rechtsextremistisch bestätigt, zeigt aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. »Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben«, sagte die Ministerin nach Angaben ihres Ministeriums. »Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen«, fügte sie hinzu.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Ablehnung eines Eilantrags der AfD und ihrer Parteijugend in seiner Einschätzung bestärkt. »Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln«, sagte Haldenwang der Deutschen Presse-Agentur. »Das bestätigt die Einstufung der Jungen Alternative durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung.«
Am 12. und 13. März verhandelt das NRW-OVG mit Sitz in Münster in Sachen AfD. Gegenstand ist die Einstufung des in der Zwischenzeit aufgelösten sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung sowie die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die aktuelle Entscheidung aus Köln zur Jungen Alternative steht dann noch nicht auf der Tagesordnung der Verwaltungsrichter. Nordrhein-Westfalen ist zuständig, weil das Bundesamt seinen Dienstsitz in Köln hat.
»Verbotsantrag gegen die Junge Alternative muss folgen«
Die AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen werden von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet, die AfD in Brandenburg ist ein Verdachtsfall. In allen drei Bundesländern werden im Herbst neue Landtage gewählt. Seit mehr als drei Wochen gehen in Deutschland bundesweit die Menschen gegen rechts auf die Straße. Allein am vergangenen Wochenende waren es nach Polizeiangaben mehr als 480.000, die für Demokratie und Toleranz demonstriert haben.
»Für Überlebende des Holocaust ist dieses Urteil neben den zahlreichen Demonstrationen in deutschen Städten ein weiteres wichtiges Signal dafür, dass man in Deutschland die Bedrohung durch die AfD verstanden hat und die Demokratie sich gegen ihre Feinde zu wehren beginnt. Ein Verbotsantrag gegen die Junge Alternative mit ihrer Ideologie des Hasses ist jetzt das, was diesem Urteil folgen muss«, sagte der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner.
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