In Georgien wird gegen massive Proteste das Gesetz zur Begrenzung des ausländischen Einflusses auf Nichtregierungsorganisationen in Kraft gesetzt. Anstelle von Staatspräsidentin Salome Surabischwili, die sich weigerte, unterschrieb Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili nach eigenen Angaben das Gesetz. Es soll am Dienstag offiziell im Gesetzblatt der Ex-Sowjetrepublik im Südkaukasus verkündet werden. Ministerpräsident Irakli Kobachidse sagte im Kabinett, über das Gesetz sei in den vergangenen Monaten viel Falsches verbreitet worden. Nun sei es in Kraft und müsse pragmatisch und mit kühlem Kopf angewendet werden.
Noch am Sonntag hatte es in Tiflis eine Kundgebung gegen das Gesetz gegeben. Bei einem abendlichen Konzert wurde Geld gesammelt, um festgenommene Demonstranten zu unterstützen. Das Gesetz erlegt unabhängigen Medien und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen eine verschärfte Rechenschaftspflicht auf, wenn sie mehr als 20 Prozent ihres Geldes aus dem Ausland erhalten. Die Regierungspartei Georgischer Traum begründet das Gesetz mit höherer Transparenz; es stärke die Souveränität Georgiens.
Die Regierung lässt sich nicht umstimmen
Massenproteste hatten in den vergangenen zwei Monaten nicht vermocht, die Führung umzustimmen. Auch Interventionen wichtiger Geldgeber wie die EU und USA erreichten nichts. Die Gegner des Gesetzes befürchten, dass ähnlich wie in Russland kritische Organisationen behindert und mundtot gemacht werden sollen. Sie werfen der Regierungspartei einen zunehmend autoritären Kurs vor der Parlamentswahl im Oktober vor und sehen einen künftigen Beitritt des Landes zur EU gefährdet.
Zwei Monate nach Inkrafttreten soll die Online-Registrierung der Nichtregierungsorganisationen beginnen. Bei Verstößen gegen die Rechenschaftspflicht drohen zunächst Geldbußen. Organisationen, die sich nicht registrieren lassen, werde ihr Vermögen entzogen, sagte der Bürgermeister von Tiflis, Kacha Kaladse. Dann würden sie geschlossen.
Viele Organisationen haben angekündigt, sich nicht dem Gesetz zu unterwerfen und sich nicht registrieren zu lassen. Sie kündigten Klagen vor dem georgischen Verfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
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