Logo
Aktuell Ausland

Geld für Ungarn: Ausschuss will gegen EU-Kommission klagen

Trotz heftiger Kritik gab die Europäische Kommission im Dezember Fördergeld für Ungarn frei - sehr zum Ärger des EU-Parlaments, das mit juristischen Konsequenzen drohte. Kommt jetzt die Klage?

Flagge der Europäischen Union
Die EU-Kommission hatte rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für Ungarn freigegeben. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Die EU-Kommission hatte rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für Ungarn freigegeben.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Nach der umstrittenen Freigabe von Fördergeld in Milliardenhöhe für Ungarn hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Weg für eine Klage gegen die EU-Kommission geebnet. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für die Klage, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Demnach gab es bei 16 Stimmen für eine Klage nur eine dagegen. Enthaltungen gab es nicht. 

Nach der klaren Entscheidung des Ausschusses ist es nach Angaben aus Parlamentskreisen nun sicher, dass Parlamentspräsidentin Roberta Metsola den juristischen Dienst des Parlaments damit beauftragen wird, die Klage einzureichen. Nach derzeitigen Plänen wird sie zuvor aber noch am Donnerstag die Konferenz der Präsidenten über die Empfehlung des Rechtsausschusses informieren. In dieser sitzen neben Metsola unter anderem die Vorsitzenden der Fraktionen. Die Konferenz ist für die Beziehungen zu den anderen Organen der EU zuständig.

Hintergrund der Klage-Pläne ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Fördermitteln für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt Ende vergangenen Jahres vor einem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt habe. Die EU hatte die Mittel blockiert aufgrund von Bedenken, dass unter dem mit autoritären Methoden regierenden Ministerpräsidenten Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats in Ungarn getan wird. 

Kritik an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen

Europaabgeordnete kritisierten die Freigabe des Geldes damals parteiübergreifend und warfen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor, sich von Ungarn erpressen zu lassen. Orban hatte zuvor angekündigt, den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für das von Russland angegriffene Land zu blockieren. Auf den Start der Beitrittsverhandlungen konnte sich schließlich beim Gipfeltreffen im Dezember verständigt werden. Das Hilfspaket wurde bei einem Sondergipfel Anfang Februar beschlossen.

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund warf der Kommission einen »Kuhhandel« vor. »EU-Geld gegen Veto - darf es in der EU nicht geben. Deswegen klagen wir vor dem EuGH«, sagte er der dpa. EU-Geld dürfe es nur dann geben, wenn der Rechtsstaat funktioniere.

Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi nannte die Klage vor dem Gerichtshof einen wichtigen Schritt, »um die Kommission beim Umgang mit innereuropäischen Autokratien zur Verantwortung zu ziehen«. Die Rechtsstaatlichkeit dürfe in der EU nicht zum Verkauf stehen, sagte er der dpa kurz nach der Abstimmung.

Fall könnte vor dem EuGH landen

Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu missachten. Die Behörde leitete etliche Vertragsverletzungsverfahren ein und verklagte Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), etwa wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik. Der EuGH kippte in verschiedenen Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems.

Im Januar kündigte das Parlament an, dass der Rechtsausschuss und der juristische Dienst eine mögliche Klage wegen der umstrittenen Freigabe prüfen sollten. Falls sich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.

Der Entscheidung des Parlamentsausschusses ging ein Rechtsgutachten zu den Chancen einer möglichen Klage voraus. Dieses war zunächst zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Das Gutachten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

© dpa-infocom, dpa:240312-99-305382/3