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Geheimdokumente: Supreme Court weist Trumps Antrag ab

Im Tauziehen um beschlagnahmte Geheimpapiere rief Donald Trump auch das Oberste Gericht an. Doch die Richter ließen den Ex-Präsidenten abblitzen. Jetzt darf das US-Justizministerium schneller weiterermitteln.

Donald Trump
In der Villa von Ex-Präsident Donald Trump waren zahlreiche Geheimunterlagen beschlagnahmt worden. Foto: José Luis Villegas
In der Villa von Ex-Präsident Donald Trump waren zahlreiche Geheimunterlagen beschlagnahmt worden.
Foto: José Luis Villegas

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat im Streit über die Auswertung bei ihm beschlagnahmter Geheimunterlagen den nächsten juristischen Rückschlag erlitten. Das Oberste Gericht wies einen Eilantrag des Ex-Präsidenten ab, rund 100 geheime Dokumente erst von einem Sonderprüfer untersuchen zu lassen, bevor sie von Ermittlern verwendet werden könnten.

Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte diverse Verschlusssachen, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Unter den - dem FBI zufolge - Tausenden Unterlagen waren rund 100 als geheim gekennzeichnete Dokumente. Dadurch, dass er die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte Trump sich strafbar gemacht haben. Ein juristisches Gezerre durch die Instanzen war die Folge.

Trumps Team konnte zwischenzeitlich mit der Einsetzung eines neutralen Prüfers für die Unterlagen einen Erfolg erziehen. Seine Aufgabe ist, unter anderem Dokumente herauszufiltern, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen. Das Justizministerium konnte sich allerdings in einem wichtigen Punkt vor einem Berufungsgericht durchsetzen, das die rund 100 als geheim gekennzeichneten Dokumente von der Prüfung ausnahm. Damit konnten sie für die Ermittlungen gegen Trump genutzt werden.

Verbleib mancher Dokumente unklar

Das Justizministerium zeigte sich unter anderem besorgt, weil bei der Durchsuchung auch Dutzende leere Ordner mit Geheimvermerk gefunden wurden - und unklar sei, was für Dokumente in ihnen gewesen seien und wo sie sich derzeit befänden.

Trumps Anwälte argumentierten vor dem Supreme Court unter anderem, dass der 76-Jährige in seiner Zeit als Präsident uneingeschränkte Befugnis gehabt habe, die Geheimeinstufung bei Unterlagen aufzuheben. Daher lasse sich nicht allein durch Markierungen bestimmen, ob ein Dokument noch als Verschlusssache gelte oder Trump es freigegeben habe. Deshalb müsse der Sonderermittler Zugriff bekommen, um in Zweifelsfällen eingreifen zu können.

Hochsensible Unterlagen

Trump selbst sagte jüngst in einem Interview, seine Überzeugung sei gewesen, dass ein Präsident die Geheimhaltung von Unterlagen mit einem Wort aufheben könne, »oder nur, wenn man daran denkt«. Experten betonten, dass es dafür feste Verfahren gebe. Auch ist umstritten, ob Trump als Ex-Präsident noch ein Anrecht auf den Schutz seiner Unterlagen genießt, der üblicherweise dem amtierenden Staatschef vorbehalten bleibt. Und zumindest einige der Unterlagen scheinen so sensibel mit Blick auf die nationale Sicherheit zu sein, dass es egal wäre, ob sie als geheim gelten, da sie generell unter besonderem Schutz aufbewahrt werden müssten.

Das Supreme Court gab keine Erklärung dazu ab, warum es den Antrag ablehnte oder ob alle neun Richter einer Meinung waren. In Trumps Amtszeit waren drei Richter am Supreme Court berufen worden - und konservative Juristen haben im Obersten US-Gericht nun eine klare Mehrheit von sechs zu drei Stimmen. Trump hatte sich in der Vergangenheit bereits enttäuscht gezeigt, dass der Supreme Court sich nicht mit seinen falschen Behauptungen über massiven Betrug bei der von ihm verlorenen Präsidentenwahl 2020 befassen wollte.

© dpa-infocom, dpa:221014-99-122004/3