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Frist bei Grundsteuer läuft ab

Nur noch bis Dienstag haben Immobilienbesitzer Zeit für die Grundsteuererklärung. Wie geht es danach weiter? Eine Allianz aus Verbänden will eine Einspruchswelle verhindern.

Grundsteuererklärungen
Rund Zweidrittel der Immobilien-Eigentümer in Deutschland haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Foto: Bernd Weißbrod
Rund Zweidrittel der Immobilien-Eigentümer in Deutschland haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben.
Foto: Bernd Weißbrod

Kurz vor dem Ende der Abgabefrist haben mehr als zwei Drittel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Das sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Montag. Die Frist endet am Dienstag.

Bis zum Sonntag wurden bundesweit etwa 59,77 Prozent der insgesamt erwarteten Erklärungen elektronisch übermittelt, wie der Sprecher des Ministeriums sagte. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,09 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Die Quote der eingegangenen Erklärungen liege demzufolge insgesamt bei etwa 68,86 Prozent.

Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht, wie mehrere Ländervertreter deutlich gemacht hatten. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums verwies am Montag auf die Zuständigkeit der Länder.

Daten von allen Eigentümern nötig

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ost- und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, wie etwa die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) gesagt hatte. Die Finanzverwaltung habe dann aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen.

Zunächst vorläufige Bescheide?

Eine Allianz aus Verbänden forderte die Länder auf, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig zu erlassen. Schon jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richteten, hieß es in einer Mitteilung unter anderem des Bundes der Steuerzahler und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Zuerst hatte die »Bild«-Zeitung darüber berichtet.

Erklärtes Ziel der Verbände sei es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentümern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten. »Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben.«

Auf der Homepage des Bundes der Steuerzahler heißt es, einzelne Finanzämter in einigen Bundesländern verschickten an Eigentümer, die früh ihre Erklärung abgegeben haben, bereits die ersten Bescheide über die Grundsteuerwerte. In den nächsten Wochen werde der Versand der Bescheide zunehmen. Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren wolle, müsse gegen diesen Wertbescheid innerhalb eines Monats mit einem Einspruch vorgehen.

© dpa-infocom, dpa:230130-99-412107/4