Wegen der rasant steigenden Energiepreise hat der Bundestag weitere staatliche Finanzhilfen bewilligt. So erhalten Rentnerinnen und Rentner noch vor Weihnachten eine Pauschale von 300 Euro. Die Abgeordneten verabschiedeten am Donnerstag ein Gesetz, das eine entsprechende Einmalzahlung bis zum 15. Dezember vorsieht. Wohngeld-Empfänger, Studenten und Azubis bekommen darüber hinaus einen weiteren Heizkostenzuschuss. »Das ist eine wichtige Unterstützung für die Menschen, die diesen Zuschuss gut gebrauchen können«, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).
Trotz breiter Zustimmung zu beiden Vorhaben gab es in der vorausgehenden Debatte reichlich Kritik an der Ampel-Koalition. So begrüßte der CSU-Sozialexperte Max Straubinger zwar im Grundsatz die Energiepauschale für Rentner, warf der Regierung aber mangelnde Zielgenauigkeit vor. Leer aus gingen etwa Opfer von Unfällen und Gewalttaten, die Anspruch auf Opferrenten haben. Auch die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing bemängelte, dass erneut bestimmte Gruppen - etwa Behinderte oder pflegende Angehörige - nicht bedacht wurden.
Susanne Ferschl von der Linken sagte, es bleibe ein Geheimnis der Regierung, warum sie ein Vierteljahr gebraucht habe, um zu begreifen, dass auch Rentnerinnen und Rentner heizen müssten. »Fakt ist, die Energiepreispauschale reicht nicht, um über den Winter zu kommen«, klagte sie zudem. Kritik kam auch vom Sozialverband VdK: »So wie die Energiepreispauschale ausgestaltet ist, ist ein Flickenteppich mit vielen Löchern entstanden«, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der Deutschen Presse-Agentur. Sie forderte die Einbeziehung weiterer Personengruppen wie pflegender Angehöriger sowie Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld.
20 Millionen Menschen profitieren von Finanzspritze
Mehr als 20 Millionen Menschen werden nun von der Energiepauschale profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Summe erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Zudem muss die Pauschale versteuert werden.
Vom Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die im Zeitraum von 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt sind. Für Single-Haushalte sind einmalig 415 Euro vorgesehen. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich. An Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt.
Anhebung für Verdienst-Obergrenze bei Midi-Jobs
Auf diesen Zuschuss hatte sich die Ampelkoalition Anfang September im Rahmen ihres dritten Entlastungspakets geeinigt. Dazu gehörte damals auch die Energiepauschale für Rentner, nachdem für diese Personengruppe bei den vorherigen Entlastungspaketen keine eigenen Zahlungen vorgesehen waren. Berufstätigen wurde schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt.
Ferner beschloss der Bundestag am Donnerstag die Anhebung der Verdienst-Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs von 1600 Euro auf maximal 2000 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen dadurch jährlich 1,3 Milliarden Euro sparen. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets.
Gesetzentwurf zur Energiepreispauschale
Fragen und Antworten des Sozialministeriums zur Pauschale
Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss
Beschlussempfehlung mit Änderungen
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