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FBI beschlagnahmte bei Trump streng geheime Dokumente

Donald Trump hat die Durchsuchung seines Anwesens als politisch motiviert kritisiert. Nun geht aus der Liste der beschlagnahmten Gegenstände hervor: Das FBI hat streng geheime Dokumente dort gefunden.

Donald Trump
Das FBI hat bei Donald Trump streng geheime Dokumente beschlagnahmt. Foto: Morry Gash
Das FBI hat bei Donald Trump streng geheime Dokumente beschlagnahmt.
Foto: Morry Gash

Bei der Durchsuchung des Anwesens des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump in Florida hat die Bundespolizei FBI mehrere streng geheime Dokumente beschlagnahmt. Das geht aus der Quittung der beschlagnahmten Gegenstände hervor, die ein Gericht im US-Bundesstaat Florida gemeinsam mit dem Durchsuchungsbefehl auf Antrag von US-Justizminister Merrick Garland veröffentlichte.

Trump hat möglicherweise gegen mehrere Gesetze verstoßen, darunter das US-Spionagegesetz. Der Ex-Präsident hatte zuvor auf dem von ihm mitbegründeten sozialen Netzwerk Truth Social behauptet, alle Dokumente seien freigegeben, die Geheimhaltung sei also aufgehoben worden.

Im Durchsuchungsbefehl sind als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt: Das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen, das Entfernen oder Zerstören offizieller Dokumente sowie das Zerstören oder Verändern von Dokumenten, um Ermittlungen zu behindern. Der erste Punkt kann mit bis zu zehn Jahren, der zweite mit bis zu drei Jahren und der dritte mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.

Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzugeben. Doch so einfach wie Trump es darstellt, ist es in diesem Fall nicht. Für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren. Für manche Freigaben sind weitere Zustimmungen notwendig. Außerdem spielt es nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren, da auch schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung ein Verbrechen darstellen kann.

Geheimhaltungsstufe »Top Secret/SCI«

Der FBI-Liste zufolge fanden die Agenten am vergangenen Montag in Trumps Anwesen Mar-a-Lago einen Satz Dokumente der Geheimhaltungsstufe »Top Secret/SCI«, die streng geheim sind und nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen. Vier der beschlagnahmten Dokumenten-Sätze waren als »Top Secret« (»streng geheim«) eingestuft, drei weitere als »geheim«, die verbliebenen drei als »vertraulich«. Die »Washington Post« berichtete, das FBI habe auch Geheimdokumente über Atomwaffen gesucht. Trump dementierte das und bezeichnete den Bericht am Freitag als »Schwindel«.

Zudem beschlagnahmten die Agenten der Liste zufolge unter anderem zahlreiche Kisten, einen Gnadenerlass für den Trump-Vertrauten Roger Stone, nicht näher bezeichnete Informationen zum »Präsidenten Frankreichs« und zwei Fotoalben. Zu den Inhalten der Dokumente geht aus den nun veröffentlichten Papieren nichts hervor. Offen bleibt, warum Trump die Dokumente überhaupt mitgenommen hat. Es sei einfach seine Gewohnheit, Andenken und Erinnerungsstücke zu sammeln, zitierte die »New York Times« Menschen, die Trump nahestehen - ohne Namen zu nennen.

Falsche Angaben?

Einem Bericht zuolge soll Trumps Team falsche Angaben über den Verbleib von Geheimdokumenten in dessen Besitz gemacht haben. Mindestens eine Anwältin oder ein Anwalt des Republikaners soll im Juni eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach das als geheim gekennzeichnete Material komplett an die Regierung zurückgegeben worden sei, wie die »New York Times« am Samstag unter Berufung auf vier namentlich nicht genannte Personen berichtete. Dieses Schriftstück soll dem Justizministerium übergeben worden sein.

Trump meldete sich am Samstag erneut auf Truth Social zu Wort. Dort schrieb der 76-Jährige, er habe die Wahrheit auf seiner Seite - und wenn man die Wahrheit auf seiner Seite habe, werde man letztendlich siegreich sein. Die "New York Times" zitierte einen Trump-Sprecher mit den Worten: "Wie bei jeder von den Demokraten inszenierten Hexenjagd wird diese beispiellose und unnötige Razzia von Medien getragen, die bereit sind, mit suggestiven Leaks, anonymen Quellen und ohne harte Fakten zu arbeiten.

Trump erhebt Vorwürfe gegen Biden

Justizminister Garland hatte am Donnerstag betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Er hatte zugleich unterstrichen, dass ein Bundesgericht die Durchsuchung »nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts« genehmigt habe. »Ich habe die Entscheidung, einen Durchsuchungsbefehl zu beantragen, persönlich gebilligt.« Trump hatte den Einsatz scharf kritisiert und die Regierung seines Nachfolgers Joe Biden beschuldigt, das FBI für politische Zwecke zu missbrauchen.

Biden wusste nach Angaben des Weißen Hauses nicht vorab über die Durchsuchung des Trump-Anwesens Bescheid. Der Vorgang gilt als beispiellos in der US-Geschichte. Trump war während der Durchsuchung nicht vor Ort, hatte die Durchsuchung aber selber öffentlich gemacht.

Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass das Nationalarchiv mehrere Kisten mit vertraulichem Material in Mar-a-Lago vermutete. Trump übergab der Behörde im Januar schließlich mehrere Dokumente. Danach soll es nach übereinstimmenden US-Medienberichten zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Die Beamten hätten den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, schrieb die »Washington Post« unter Berufung auf anonyme Quellen.

Aufruf zu Gewalt

Unterdessen werden mehr Details über den Mann bekannt, der versuchte, am Donnerstag in eine Außenstelle des FBI in Cincinnati im US-Bundesstaat Ohio einzudringen. Der Angreifer war nach einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen worden. Die »Washington Post« berichtete, dass ein Account unter dem Namen des Mannes bei Truth Social aggressiv auf die Durchsuchung von Trumps Anwesen reagiert und zu Gewalt aufgerufen hatte. Er soll auch Trumps Lügen über Wahlbetrug verbreitet haben. Mittlerweile ist der Account laut Zeitung gelöscht.

© dpa-infocom, dpa:220812-99-369638/12