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»Fünf Stecklinge« - Ampel macht ernst bei Cannabis

Marihuana-Pflanzen auf dem Fensterbrett, straffreier Besitz von Gras und legale Cannabis-Clubs - für so manchen geht wohl bald ein Traum in Erfüllung. Für Gegner ist es eher ein Albtraum.

Cannabis-Legalisierung
Cannabispflanzen in einem Blüteraum eines Pharmaunternehmens. Nach Plänen der Ampel-Regierung sollen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein. Foto: Sebastian Kahnert
Cannabispflanzen in einem Blüteraum eines Pharmaunternehmens. Nach Plänen der Ampel-Regierung sollen künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein.
Foto: Sebastian Kahnert

In Deutschland soll der Besitz von Cannabis bald straffrei sein und ein Erwerb der Droge zumindest über Umwege legal möglich werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch in Berlin überarbeitete Pläne der Ampel-Koalition für eine Cannabis-Legalisierung vor. Die Gesetzgebung soll noch im April starten. Die Pläne gehen längst nicht so weit wie das ursprüngliche Konzept. Legalisierungsgegner warnten dennoch davor.

Erlauben will die Ampel demnach künftig den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis - das ist in etwa so viel wie drei Esslöffel Müsli; daraus ließen sich Dutzende Joints drehen. Legal sein soll auch der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in Cannabis-Clubs ermöglichen, die zudem »sieben Samen oder fünf Stecklinge« für den Eigenanbau abgeben dürften, wie Lauterbach erläuterte.

Die ursprünglich geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei an Erwachsene verkauft werden könnten wie in einigen US-Bundesstaaten, kommen dagegen erst einmal nicht, weil das auf Widerstand bei der EU in Brüssel gestoßen war.

Nach den Eckpunkten bald das Gesetz

Die neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein Zwischenschritt. Noch im April soll nun als nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Legalisierung vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat. Özdemir zufolge will die Ampel versuchen, das Gesetz so zu gestalten, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Die Bundesländer könnten dann lediglich Einspruch erheben und das Gesetz verzögern. Wann die Regeln in Kraft treten könnten, ist noch unklar.

Die Eckpunkte im Einzelnen - im Gesetzgebungsverfahren kann sich daran noch einiges ändern:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
  • Maximal drei »weibliche blühende Pflanzen« sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • »Nicht-gewinnorientierte« Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
  • Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.
  • In den Vereinsräumen soll nach derzeitigen Plänen nicht konsumiert werden dürfen. Das ist allerdings in der Koalition noch umstritten, wie Özdemir sagte. Auch Alkoholausschank ist dort verboten. Zudem gilt ein Mindestabstand für die Clubs zu Schulen und Kitas.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Auch entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.
  • Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
  • In einem zweiten Schritt sollen in Kommunen mehrerer Bundesländer in Modellprojekten »kommerzielle Lieferketten« ausprobiert werden, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf in Fachgeschäften. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet, auf fünf Jahre befristet und auf die Einwohner dieser Kommunen beschränkt sein.
  • Diese zweite Säule der geplanten Legalisierung ist aber »voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig«, wie es von der Bundesregierung heißt. Das bedeutet, dass die EU mitreden darf. Damit ist im Moment unklar, ob daraus am Ende etwas wird.

»Schwarzmarkt wird sich schwarz ärgern«

»Heute haben wir einen Meilenstein für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland erreicht«, sagte Grünen-Chefin Ricarda Lang in Berlin. Lauterbach und Özdemir verteidigten die Pläne und bekräftigten, dass mit dem Vorhaben der Jugendschutz erhöht, der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle. »Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt«, sagte Özdemir. »Der Schwarzmarkt wird sich, wenn man so will, schwarz ärgern.«

Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene »in klaren Grenzen (...) flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche«. Die bisherige Cannabis-Kontrollpolitik sei gescheitert.

Kritik von Union, Polizei und Bundesärztekammer

Scharfe Kritik an den Ampel-Plänen kam aus Bayern. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das Vorhaben einen »Irrweg«. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warf der Regierung vor, »krampfhaft« zu versuchen, »mit juristischen Winkelzügen Schlupflöcher für ihr ideologisches Legalisierungsprojekt zu finden«. Die Argumentation, die Legalisierung führe zu mehr Jugendschutz, bezeichnete er als »schlechten Witz«. Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge kritisierte, die Koalition wolle eine Droge legalisieren, vor der Psychologen und Jugendmediziner seit Jahren warnten.

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Alexander Poitz, sprach von Klientelpolitik. »Die zusammengestutzte Cannabislegalisierung wirkt wie ein politisches Manöver, um die langsam ungeduldiger werdende Gruppe der Konsumenten ruhigzustellen«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Poitz erwartet nicht, dass die Pläne merklich den Schwarzmarkt zurückdrängen. Es liege auf der Hand, dass die Gesamtheit der getroffenen Regelungen den Schwarzmarkt nicht trockenlegen, sondern im Gegenteil erheblich ankurbeln werde, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt.

© dpa-infocom, dpa:230412-99-282185/15