In Österreich ist der rechte Politiker Heinz-Christian Strache in einem Korruptionsprozess freigesprochen worden. Das Wiener Landgericht revidierte am Dienstag einen Schuldspruch von 2021, mit dem der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Ibiza-Skandal.
Im Ersturteil hatte es das Gericht als erwiesen angesehen, dass Strache dem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung in der Gesundheitspolitik verholfen hatte. Im Gegenzug sollen 12.000 Euro an Spenden an die FPÖ geflossen sein. Voriges Jahr wurde der Entscheid aufgehoben. Das Verfahren musste wiederholt werden, da aus Sicht eines Berufungsgerichtes entlastende Beweise nicht ausreichend berücksichtigt worden waren.
Beweise nicht ausreichend
Am Dienstag argumentierte dann auch die Richterin des Landgerichtes, dass keine ausreichenden Beweise für Korruption vorlägen. Es sei nicht erwiesen, dass Strache von der Spende wusste, bevor seine damals noch oppositionelle FPÖ-Fraktion in Parlament die Novellierung des Gesetzes beantragte. Sowohl Strache als auch der Klinik-Besitzer wurden freigesprochen.
In einem weiteren Verfahren wurde Strache im vergangenen Juli vom Vorwurf freigesprochen, dass er als Vizekanzler im Gegenzug für Spenden einem Unternehmer einen Aufsichtsratsposten verschafft habe.
Die Vorwürfe gegen den rechten Politiker wurden 2019 durch die Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos ausgelöst, in dem Strache darüber gesprochen hatte, wie Unternehmen an parteinahe Vereine spenden und dadurch Einfluss gewinnen könnten. Weitere Ermittlungen der Korruptionsanwaltschaft gegen Strache und Politiker der konservativen Kanzlerpartei ÖVP sind noch nicht abgeschlossen. Die bisherigen Verfahren haben Strache nach eigenen Angaben an den Rand des finanziellen Ruins getrieben.
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