Zum zweiten Jahrestag des Krieges in der Ukraine wird in der EU ein neues Paket mit Russland-Sanktionen vorbereitet. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sieht es eine erhebliche Erweiterung der Liste mit Personen und Einrichtungen vor, deren in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen.
Zudem sollen auch weitere Unternehmen sanktioniert werden, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen. An sie dürften aus der EU dann keine militärisch nutzbaren Güter und Technologien mehr verkauft werden.
Zuletzt hatte die EU mit diesem Instrument beispielsweise auch Unternehmen ins Visier genommen, die in China, Usbekistan, dem Iran und den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind und die an der Umgehung der EU-Strafmaßnahmen beteiligt sein sollen.
Mehr als 200 neue Ziele?
Die konkreten Vorschläge für das mittlerweile 13. Sanktionspaket wurden nach dpa-Informationen am Wochenende von Spitzenbeamten der EU-Kommission Vertretern der Mitgliedstaaten vorgestellt. Im nächsten Schritt soll jetzt der Entwurf für einen Sanktionsbeschluss erarbeitet werden, dem dann alle 27 Mitgliedstaaten formell zustimmen müssen. Insgesamt könnten den Planungen zufolge deutlich mehr als 200 Personen und Unternehmen von den zusätzlichen Strafmaßnahmen betroffen sein.
Das bislang letzte EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasste unter anderem das Verbot, Diamanten und Diamantschmuck aus Russland in die Europäische Union einzuführen. Schon länger gibt es unter anderem ein weitreichendes Einfuhrverbot für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter sowie Strafmaßnahmen gegen Banken und Finanzinstitute.
Außerordentliche Erträge für die Ukraine?
Zum Jahrestag des Angriffskriegs könnte neben dem 13. Sanktionspaket auch die bereits seit längerem geplante Abschöpfung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine beschlossen werden.
Das vereinbarte Verfahren sieht nach Angaben von Diplomaten vor, in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass die außerordentlichen Erträge aus der Verwahrung von Vermögen der russischen Zentralbank gesondert aufbewahrt werden. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, einen Teil der Gelder an die von Russland angegriffene Ukraine weiterzuleiten. Dafür müssen allerdings noch weitere Rechtstexte ausgearbeitet werden.
Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 200 Milliarden Euro der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen.
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