Das Europäische Parlament verweigert Informationen zu einer umstrittenen Reise von Präsidentin Roberta Metsola und ihrem Mann in die französische Weinregion Burgund. Auf Nachfragen der Deutschen Presse-Agentur teilte der Parlamentssprecher jetzt lediglich mit, der Besuch bei einer Weinbruderschaft mit Übernachtung in einem Fünf-Sterne-Hotel in Beaune sei im Rahmen von Metsolas Mandat als Präsidentin und im Einklang mit übergeordneten Sicherheits- und Protokollverpflichtungen erfolgt. Metsola habe sich an die Regeln gehalten, die auch für alle früheren Präsidenten angewandt wurden.
Der Sprecher beantwortete damit nicht die Frage, welche Kosten dem EU-Parlament durch die Reise der christdemokratischen Politikerin aus Malta entstanden sind. Auch gab er keine Antwort darauf, ob Metsola oder ihr Mann bei dem Besuch Wein geschenkt bekommen haben und kam nicht der Bitte nach, Details zum Reiseprogramm zu nennen.
Der Besuch Metsolas in Beaune sorgt seit der vergangenen Woche für Schlagzeilen, weil die 44 Jahre alte Politikerin dabei von ihrem Mann begleitet wurde und mit ihm auf Kosten der Weinbruderschaft Confrérie des Chevaliers du Tastevin in einem Fünf-Sterne-Hotel übernachtete. Teil der Reise im vergangenen Oktober war nach Enthüllungen von »Politico« zudem auch ein Abendessen mit fünf Gängen.
Kritik von Grünen und Liberalen
Am Wochenende hatte Parlamentssprecher Jaume Duch Guillot dazu erklärt, Metsola sei nach Beaune eingeladen worden, um eine Rede über den Schutz der Gastronomie zu halten, für die die Region berühmt sei. Sie habe dabei im Namen des Europäischen Parlaments gehandelt.
Aus den Reihen der Abgeordneten kommt mittlerweile Kritik an der Informationspolitik der Parlamentsspitze. »Natürlich ist Metsola als Präsidentin des EU-Parlaments in der Pflicht, alle Fragen zu beantworten«, sagte der Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, Rasmus Andresen, der dpa. »Sie muss als Präsidentin mit gutem Beispiel vorangehen.«
Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner kommentierte: »Metsola hat die Korruptionsbekämpfung im Parlament zur Chefinnensache erklärt. Sie muss entsprechend liefern und kann bei der Stärkung der Transparenz nicht sofort kneifen, wenn es um ihre persönlichen Reisen und Vorteile geht.«
Muss Metsola nun gegen sich selbst ermitteln?
Metsola hatte zu der Reise ins Burgund erstmals am 11. Januar eine Erklärung abgegeben, nachdem das Parlament zuvor von einem Korruptionsskandal erschüttert worden war. Sie gab dabei allerdings nicht an, dass sie bei dem Trip von ihrem Partner begleitet wurde. Parlamentsregeln zufolge hätte sie die Reise eigentlich bereits Ende November des vergangenen Jahres erklären müssen. Metsola argumentiert nun, dass andere Parlamentspräsidenten Reisen ebenfalls nicht öffentlich gemacht haben.
Aus ihrem Umfeld wird zudem darauf verwiesen, dass auch die frühere deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel schon zu Gast bei der Weinbruderschaft Confrèrie des Chevaliers du Tastevin war. Der Besuch im November 2021 erfolgte allerdings gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und wurde vom französischen Elyséepalast zur Verabscheidung Merkels als Kanzlerin organisiert. Zudem übernachtete die CDU-Politiker nicht am Ort.
Ob Metsola nun Konsequenzen drohen, war zunächst unklar. Theoretisch könnten Sanktionen verhängt werden. Einen Automatismus gibt es allerdings nicht. Zuständig ist eigentlich die Parlamentspräsidentin.
Verspätete Liste mit Geschenken
Zudem hat Metsola 125 Geschenke entgegen der Regeln für Abgeordnete zu spät öffentlich gemacht. Dies war vor wenigen Tagen bekannt geworden. Die meisten Präsente gab die Politikerin der Auflistung zufolge zur Verwahrung der Parlamentsverwaltung oder lagerte sie in ihrem Büro. Bei letzteren handelte es sich zum Beispiel um Bilder, Vasen und Bücher. Ein Sprecher betonte: »Die Präsidentin nimmt im Namen der Institution Geschenke entgegen. Sie behält diese nicht.« Zudem hatte er betont, die Transparenz steigern zu wollen.
In dem Korruptionsskandal im EU-Parlament geht es um mutmaßliche Einflussnahme aus Katar und Marokko auf politische Entscheidungen des Europaparlaments. Die Justiz legt unter anderem der damaligen Parlamentsvizepräsidentin Eva Kaili die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Korruption zur Last.
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