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Etat 2023: Erster Schritt zur Aussetzung der Schuldenbremse

Es ist die erste weitreichende Konsequenz aus dem Karlsruher Haushaltsurteil: Das Kabinett bereitet die Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 vor.

Bundeskabinett
Kanzler Olaf Scholz (r.), Wirtschaftsminister Robert Habeck (M.), Bundesfinanzministser Christian Lindner (vorne) während der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt. Foto: Kay Nietfeld/DPA
Kanzler Olaf Scholz (r.), Wirtschaftsminister Robert Habeck (M.), Bundesfinanzministser Christian Lindner (vorne) während der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt.
Foto: Kay Nietfeld/DPA

Mit einer Reparatur auf den letzten Metern will die Bundesregierung den Haushalt des laufenden Jahres verfassungsfest machen. Das Kabinett brachte dafür am Montag einen Nachtragshaushalt auf den Weg - und leitete damit erste Schritte für die erneute Aussetzung der Schuldenbremse ein. Die Zeit drängt, denn Änderungen nach Jahresende wären angreifbar. Die endgültige Entscheidung soll daher noch vor Weihnachten im Bundestag fallen.

»Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts«, erklärte Finanzminister Christian Lindner. Es würden aber keine zusätzlichen Schulden aufgenommen, betonte er. Aus dem Ministerium des FDP-Chefs hieß es: »Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden.«

Stimmt der Bundestag zu - und zieht die Opposition nicht vor Gericht - dürfte das Problem mit dem Haushalt 2023 damit vom Tisch sein. Doch die Zukunft wichtiger Vorhaben für mehr Klimaschutz und die Entwicklung einer CO2-neutralen Wirtschaft ist genauso weiter umstritten wie das Schicksal der Schuldenbremse.

Bereits ausgegebene Kredite absichern

Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampel-Regierung nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Karlsruher Urteil ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

Die Richter entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat er nach Auffassung von Experten im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremsen und im Fonds zur Fluthilfe aber gemacht. Nun sollen 43,2 Milliarden Euro im WSF und 1,6 Milliarden Euro an Aufbauhilfen nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

Notlage soll mit Energiekrise begründet werden

Voraussetzung für all das ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzt. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet.

Ähnlich soll auch dieses Mal argumentiert werden: Die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges beeinträchtigten auch im Jahr 2023 erheblich die staatliche Finanzlage. Auch die Beseitigung der Flutschäden vom Sommer 2021 sei noch nicht erledigt.

Die Union kündigte an, die Begründung sehr sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, wie sie im Parlament abstimmt. Erst anschließend werde die Fraktion entscheiden, ob sie dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen werde, sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz am Montag. Mit der geplanten Konstruktion der Ampel scheine es einen Weg zu geben, den Nachtragshaushalt verfassungskonform auszugestalten. »Das heißt nicht, dass wir dem Haushalt zustimmen. Das sehe ich nicht«, betonte Merz und ergänzte: »Aber die Frage, ob wir dagegen klagen, sehe ich im Augenblick auch nicht gestellt.« Fraktionsvize Mathias Middelberg sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er nicht zu einer Klage rate. Die Union hatte die erste Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.

Haushaltsnöte größer als gedacht

Durch den Nachtragshaushalt hat die Bundesregierung aber noch größere finanzielle Probleme als gedacht. Denn sie musste den Spielraum neu berechnen, den die Schuldenbremse zur Kreditaufnahme gibt. Die Regelung im Grundgesetz erlaubt geringe neue Schulden - je schlechter die wirtschaftliche Lage, desto mehr. Die Neuberechnung ergab: Der Bund darf zehn Milliarden Euro weniger Schulden machen als gedacht.

Das Geld soll nun stattdessen aus einer während der Flüchtlingskrise gebildeten Rücklage entnommen werden. Diese Mittel waren eigentlich für die kommenden Jahre verplant - was die Aufstellung des Haushalts für 2024 noch einmal schwieriger machen dürfte.

Außerdem strich das Finanzministerium ein Darlehen über zehn Milliarden Euro für die Aktienrente, weil die dafür nötige Stiftung vor Jahresende nicht mehr gegründet werden kann. Das Vorhaben - ein Lieblingsprojekt der FDP - sei damit aber nicht vom Tisch, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Aktienrente soll längerfristig die Rentenversicherung entlasten. Aus öffentlichen Mitteln soll Stück für Stück ein Kapitalstock aufgebaut werden, aus dessen Erträgen die Rentenbeiträge und das Rentenniveau stabilisiert werden sollen.

Etat 2024 offen - Grundsatzentscheidungen nötig

Mit dem Nachtragshaushalt wird auch das Ende des Topfes für die Energiepreisbremsen besiegelt. Ob Strom- und Gaspreisbremse trotzdem fortgesetzt und im nächsten Jahr aus dem Kernhaushalt finanziert werden, ist in der Koalition weiter umstritten.

Ebenfalls offen ist, wann und wie der Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Hier sind grundsätzliche Entscheidungen nötig, denn laut Lindner müssen nach dem Urteil bis zu 20 Milliarden Euro eingespart werden.

»Sparen ist das Gebot der Stunde«, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Die Schuldenbremse dürfe aus Sicht der FDP hingegen nicht angetastet werden. In dem Zusammenhang kritisierte Dürr Äußerungen von CDU-Ministerpräsidenten, die sich für eine Reform ausgesprochen hatten.

Auch Grüne und SPD plädieren für eine Reform der Schuldenbremse. Kaputtsparen sei dagegen keine Option, betonte Grünen-Chef Omid Nouripour. Die Modernisierung des Landes müsse voranschreiten, Deutschland dürfe nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.

Ringen um Projekte aus Klimafonds

Viele Projekte zur Modernisierung der Wirtschaft sollten aus dem Klima- und Transformationsfonds gezahlt werden, dem nach dem Urteil 60 Milliarden Euro fehlen. Alle verpflichtend zugesagten Gelder könnten im kommenden Jahr fließen, hieß es im Finanzministerium. Welche der verabredeten Vorhaben darüber hinaus aber realisierbar sind, ist umstritten.

Wirtschaftsminister Robert Habeck will in jedem Fall an der Förderung von Wirtschaftsprojekten in Milliardenhöhe festhalten. Die Projekte aus dem Klimafonds beträfen den »wirtschaftlichen Kern Deutschlands«, sagte er. Mit Blick auf Unternehmen betonte der Grünen-Politiker, es müsse nun Vertrauen geschaffen werden, dass alle Projekte auch möglich gemacht werden sollten.

© dpa-infocom, dpa:231127-99-93759/6