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Erste Studierende können Energiepreispauschale beantragen

Es hat ein bisschen was von »never ending Story«, doch bei der seit Monaten diskutierten Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler tut sich etwas: Eine Probephase ist angelaufen.

Studierende
Studierende sollen ab Mitte März die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Foto: Peter Kneffel
Studierende sollen ab Mitte März die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können.
Foto: Peter Kneffel

Die ersten Studierenden können die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Rund zwei Wochen vor dem geplanten Start der Antragsplattform für alle etwa 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler ist eine Pilotphase angelaufen, wie ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums heute in Berlin bestätigte. Daran nehmen mehrere Hochschulen in Deutschland teil.

In der Pilotphase soll überprüft werden, ob die technischen Abläufe funktionieren. Mit dabei sind unter anderem die Hochschule Reutlingen und die Otto von Guericke Universität in Magdeburg. Die dort eingeschriebenen Studentinnen und Studenten könnten die 200 Euro schon jetzt beantragen, wie die Hochschulen auf ihren Internetseiten bekanntgaben.

Kritik an langsamer Bearbeitung

Über die praktische Umsetzung der Sonderzahlung wird seit Monaten diskutiert. Kritisiert wird, dass seit ihrer Ankündigung durch die Bundesregierung inzwischen ein halbes Jahr vergangen ist und die Betroffenen immer noch kein Geld gesehen haben. In der Kritik steht auch das Online-Antragsverfahren, weil jeder, der die 200 Euro beantragen möchte, sich dafür zunächst ein Nutzerkonto beim Bund anlegen muss, ein sogenanntes BundID-Konto.

Dieses ist dafür gedacht, Bürgern Behördengänge zu ersparen: Mit dem Zugang sollen sie sich gegenüber Ämtern ausweisen können, damit Anträge oder andere Verwaltungsdienstleistungen auch online erledigt werden können. Wie läuft das nun bei der Antragstellung für die 200 Euro Energiepreispauschale?

Alle müssen sich, das bestätigte das Bundesbildungsministerium heute noch einmal, zunächst unter der Adresse id.bund.de ein Konto anlegen. Hier gibt es drei Möglichkeiten: 

  • Anmeldung mit Hilfe der Online-Funktion des Personalausweises oder über das Elsterzertifikat, das man für die elektronische Steuererklärung nutzt
  • Oder klassisch wie bei anderen Nutzerkonten im Netz: Nutzername und Passwort ausdenken und E-Mail-Adresse angeben. Angegeben werden müssen aber auch: Geburtstag, Geburtsort und Adresse, denn es geht ja um ein Konto, mit dem man sich gegenüber Behörden ausweisen können soll. Anschließend kommt eine E-Mail und die Registrierung muss noch durch Klick auf einen Link bestätigt werden.
  • Die nächsten Schritte werden wahrscheinlich in etwa so aussehen, wie an der Pilot-Uni Magdeburg: Die Studierenden und Fachschüler bekommen von ihrer Einrichtung eine Nachricht und einen langen Zugangscode. In einer Anmeldemaske auf der Seite Einmalzahlung200.de muss zuerst dieser Code eingegeben werden.
  • Wer sich bei BundID nur das einfache Nutzername/Passwort-Konto zugelegt hat, ohne Personalausweis oder Elsterzertifikat, bekommt zusätzlich von der Uni oder Schule eine Pin, die ebenfalls auf der ersten Seite eingegeben wird.
  • Mit dem nächsten Klick gelangt man zu BundID, meldet sich dort mit der vorher gewählten Methode an und es öffnet sich die eigentliche Antragsseite. Der Rest geht schnell: Kontonummer eingeben, ein paar Häkchen setzen, wie: »Ich versichere, dass ich die Einmalzahlung (...) nur einmal beantrage« und absenden. Das Geld wird dann irgendwann überwiesen.

Das genaue Verfahren für alle steht noch nicht fest. Änderungen sind noch möglich. Am 15. März soll die Antragsstellung überall möglich sein. Das sei mit den Ländern vereinbart, hieß es vom Bundesbildungsministerium.

© dpa-infocom, dpa:230303-99-819608/2