Eltern eines Trans-Kindes im US-Bundesstaat Texas haben im Kampf gegen einen heftig kritisierten Erlass einen ersten Erfolg vor Gericht erzielt.
Richterin Amy Clark Meachum erließ eine einstweilige Verfügung, die den Bundesstaat daran hindert, gegen die Eltern eines Teenagers wegen geschlechtsangleichender Behandlungen zu ermitteln. Die Richterin erklärte, dass den Klägern ein »nicht wiedergutzumachender Schaden« drohe. Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen.
Hintergrund ist ein Erlass des republikanischen Gouverneurs Greg Abbott. Dieser hatte die Kinderschutzbehörde des Bundesstaates angewiesen, gegen Eltern zu ermitteln, deren minderjährige Kinder sich geschlechtsangleichenden Behandlungen unterziehen. Unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des republikanischen Justizministers des Bundesstaates argumentiert Abbott, es handle sich dabei um Kindesmissbrauch. Die Richterin hat nun für den 11. März eine Anhörung anberaumt. Dabei soll es um die Frage gehen, ob eine umfassendere einstweilige Verfügung erlassen werden soll, welche die Durchsetzung von Abbotts Erlass generell blockiert.
Gouverneur Abbott nennt in seinem Erlass etwa die Verabreichung pubertätshemmender Medikamente, weitere Hormontherapien oder Operationen als nicht erlaubte Behandlungsformen. Das Justizministerium spricht dabei von einer »Verschmelzung von Medizin und fehlgeleiteter Ideologie«. Bürgerrechtsorganisationen sind gegen den Erlass Sturm gelaufen und schließlich juristisch dagegen vorgegangen. Die Anweisung sei »gefährlich, entmenschlichend und beängstigend« für Trans-Jugendliche und werde verheerende Folgen haben, erklärte die Organisation ACLU.
»Wir freuen uns über die Erleichterung für unsere Klienten, werden aber nicht aufhören, für die Beendigung dieses Machtmissbrauchs zu kämpfen«, reagierte die Organisation auf die Entscheidung.
Texas hatte jüngst erst mit einem extrem strikten Abtreibungsverbot Aufsehen erregt. Die als »Herzschlag-Gesetz« bekannte Regelung verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist.
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