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Entwurf: Keine höheren Bafög-Sätze - aber eine »Starthilfe«

Rund 1000 Euro sollen bedürftige Studenten zu Beginn ihres Studiums als »Starthilfe« erhalten. Das sehen erste Pläne für eine Bafög-Reform vor. Kritik gibt es an anderer Stelle.

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Die Ampel-Koalition hatte zum Wintersemester 2022/23 den Bafög-Satz für Studentinnen und Studenten angehoben. Foto: Rolf Vennenbernd/DPA
Die Ampel-Koalition hatte zum Wintersemester 2022/23 den Bafög-Satz für Studentinnen und Studenten angehoben.
Foto: Rolf Vennenbernd/DPA

Das Bundesbildungsministerium hat einen ersten Entwurf für eine Bafög-Reform vorgelegt - und erntet dafür bereits Kritik. Der Referentenentwurf sieht zwar eine »Starthilfe« von 1000 Euro als einmaligen Zuschuss für bedürftige Studierende sowie die Anhebung von Freibeträgen vor. Zudem soll es einfacher sein, das Studium zu verlängern oder das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden. Von einer Erhöhung der finanziellen Fördersätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) ist im Gesetzentwurf von Anfang Januar aber keine Rede.

Koalition soll »deutlich nachlegen«

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Der Gesetzentwurf für die Bafög-Novelle ist viel zu kurz gesprungen. Wir erwarten, dass die Koalition noch einmal deutlich nachlegt, um wirklich die versprochene Trendumkehr beim Bafög zu erreichen.«

Die Inflation habe die letzten Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge weitgehend aufgefressen, sagte Hannack. »Deshalb müssen die Regelsätze für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten jetzt deutlich angehoben werden.« Für eine echte Strukturreform müsse zudem mindestens ein automatischer Inflationsausgleich ins Gesetz.

Auch SPD sieht noch Verhandlungsbedarf

Der SPD-Bildungspolitiker Oliver Kaczmarek sagte, der Entwurf enthalte viele gute Elemente. »Wenn jetzt noch eine Anpassung der Bafög-Höhe an gestiegene Lebenshaltungskosten und ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Bafögs hinzukommen, dann ist das Bild aus Sicht der SPD vollständig. Darüber werden wir verhandeln, wenn wir das Gesetz im Frühjahr gründlich im Parlament beraten.«

Der Dachverband der Studierendenvertretungen (fzs) und die Bundesschülerkonferenz kritisierten vor allem, dass keine Anpassung der Bafög-Sätze vorgesehen ist. fzs-Vorstandsmitglied Niklas Röpke sagte, Bettina Stark-Watzinger (FDP) komme ihrer Verantwortung als Bildungsministerin nicht nach. Zu hoffen sei, dass das Parlament die Pläne korrigiere. Von der geplanten »Starthilfe« profitiere wohl nur ein kleiner Kreis von Studierenden.

Die Ampel-Koalition hatte zum Wintersemester 2022/23 den Bafög-Satz für Studentinnen und Studenten - es geht um den Grundbedarf - von 427 Euro auf 452 Euro im Monat angehoben. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP vorgenommen, das Bafög »grundlegend« zu reformieren und »elternunabhängiger« zu machen. Angedacht war etwa eine regelmäßigere Anpassung von Freibeträgen und Bedarfssätzen.

Bildungsministerium verteidigt Pläne

Das Bundesbildungsministerium teilte zum Thema Bafög-Sätze mit, dass voll geförderte Studierende mit Kindergeldanspruch monatlich bis zu 1184 Euro an staatlicher Unterstützung bekämen. »Studien zufolge gibt ein großer Teil der Studierenden im Schnitt lediglich 986 Euro monatlich aus«, erklärte eine Sprecherin. »Noch nicht berücksichtigt sind dabei weitere Möglichkeiten wie Stipendien, der zinsreduzierte Bildungskredit oder eine geringfügige Nebentätigkeit, die bis zur Minijobgrenze ebenfalls nicht auf das Bafög angerechnet wird.« Bafög-Empfänger, die nicht den Höchstsatz erhielten, profitierten zudem von der geplanten weiteren Anhebung der Elternfreibeträge.

Das Kabinett soll sich im Februar mit den Plänen beschäftigen. SPD-Politiker Kaczmarek erwartet, dass der Bundestag ab April darüber berät. Die Reform soll zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten. Der Bundestag befasst sich an diesem Donnerstag mit einem Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung der Bafög-Bedarfssätze, der die Jahre 2021 und 2022 beleuchtet.

© dpa-infocom, dpa:240117-99-640943/3