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Dringliche Debatte zu Koranverbrennung im Menschenrechtsrat

Die öffentliche Koran-Verbrennung vor einer Moschee in Stockholm hatte nicht nur in islamischen Ländern für Empörung gesorgt. Nun soll es vor dem Menschenrechtsrat eine Dringlichkeitsdebatte geben.

Proteste
Nach der Verbrennung eines Korans in Schweden hatte es auch im Irak wiederholt Demonstrationen gegeben. Foto: Ameer Al-Mohammedawi/DPA
Nach der Verbrennung eines Korans in Schweden hatte es auch im Irak wiederholt Demonstrationen gegeben.
Foto: Ameer Al-Mohammedawi/DPA

Nach der Koranverbrennung in Schweden wird im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf Wunsch islamischer Länder eine dringliche Debatte abgehalten. Pakistan habe im Namen mehrerer Staaten gefordert, »den alarmierenden Anstieg an vorsätzlichen und öffentlichen Aktionen von religiösem Hass zu diskutieren, der sich aktuell in der Entweihung des Koran in Europa und anderen Ländern manifestiert«, wie der Sprecher des Rates am Dienstag in Genf erklärte. Die Debatte werde voraussichtlich noch diese Woche stattfinden, sagte er.

Bei einer Demonstration in Stockholm war vorige Woche ein Koran vor einer Moschee angezündet worden. Die Polizei hatte den Protest bewilligt, nachdem andere Aktionen dieser Art im Februar untersagt worden waren. Mutwillige Koranschändungen gelten im Islam als blasphemisch. Die Verbrennung in Schweden hat Demonstrationen im Iran und dem Irak, sowie offizielle Kritik aus verschiedenen mehrheitlich islamischen Staaten ausgelöst.

Der türkische Außenminister Hakan Fidan verurteilte die Koranverbrennung am Dienstag erneut und kritisierte, dass der schwedische Sicherheitsapparat solche Vorfälle nicht verhindere. Vor dem Hintergrund sei aus türkischer Sicht diskutabel, ob eine Nato-Mitgliedschaft Schwedens dem Bündnis zu mehr Stärke verhelfe oder mehr Probleme verursache, sagte er nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu in Ankara.

Die türkische Führung blockiert bislang den Beitritt Schwedens zur Nato und wirft Schweden unter anderem vor, unzureichend gegen »Terrororganisationen« vorzugehen.

© dpa-infocom, dpa:230704-99-283046/2